
KI-generiert, Quelle: Pfalz-Express
Schifferstadt – Eine schwerbehinderte Frau aus Schifferstadt sieht sich mit einer drohenden Kürzung ihrer Sozialhilfe konfrontiert. Beate Herrmann (Name wurde geändert) hat am 20. Februar 2026 Widerspruch gegen einen Bescheid des Sozialamts des Rhein-Pfalz-Kreises vom 12. Februar eingelegt.
Der Streit dreht sich um die Übernahme ihrer Mietkosten für eine barrierefreie Wohnung. Der Pfalz-Express hat den Fall beleuchtet und eine Stellungnahme der Kreisverwaltung eingeholt, die nun vorliegt. Beate Herrmann, die aufgrund ihrer Behinderung vollständig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, bewohnt eine 60 Quadratmeter große, barrierefreie Wohnung in Schifferstadt.
Die Warmmiete beträgt 860 Euro, wovon das Sozialamt Ludwigshafen derzeit einen Großteil übernimmt. Herrmann erhält zudem Erwerbsminderungsrente von der Rentenkasse Speyer. Im Bescheid vom 12. Februar fordert der Rhein-Pfalz-Kreis sie auf, bis zum 6. März 2026 Nachweise über Bemühungen um eine günstigere Wohnung vorzulegen – etwa Angebote, Absagen oder Besichtigungen. Sollte sie keine Wohnung für maximal rund 580 Euro warm finden, soll ab dem 1. Juni 2026 ein Eigenanteil von 280 Euro monatlich abgezogen werden.
Herrmann befürchtet, dass ihr dann nach Abzug von Miete, Strom und Telefon kaum noch Geld für den Lebensunterhalt bleibt. In ihrem Widerspruch vom 20. Februar argumentiert sie, dass eine günstigere barrierefreie Wohnung in der Region unmöglich zu finden sei. „Für 580 Euro warm mit 60-65 Quadratmetern und barrierefrei gibt es nichts, vor allem nicht in Schifferstadt, wo ich als Behinderte alles im Ort habe: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Hobbys und soziales Umfeld“, schreibt sie.
Sie betont ihren Mehrbedarf an Wohnfläche (15 Quadratmeter Zuschlag für Rollstuhlfahrer) und warnt vor gesundheitlichen Schäden durch einen Umzug: „Das greift in meine psychische und physische Gesundheit ein.“ Herrmann verweist auf ihre vorherige Situation in einer Seniorenresidenz, aus der sie sich „mit letzter Kraft“ herausgekämpft habe, um Kosten für das Sozialamt zu senken – sonst wären monatlich rund 2000 Euro fällig gewesen.
Zudem fordert sie das Amt auf, selbst eine passende Wohnung vorzuschlagen, und beruft sich auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG), wonach das Sozialamt bei Behinderten individuelle Hilfestellung leisten müsse.
Am 23. Februar schilderte Herrmann ihren Fall dem Pfalz-Express: „Das Sozialamt möchte, dass ich eine barrierefreie Wohnung für 580 Euro warm finde. Das ist unmöglich!“ Sie fügte an, dass selbst Seniorenwohnungen in Ludwigshafen teurer geworden seien, und legte Anhänge mit Beispielen bei. Der Pfalz-Express wandte sich daraufhin mit einer Presseanfrage an den Rhein-Pfalz-Kreis, um Klarheit zu schaffen.
Die Anfrage umfasste Fragen zur Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum, der Grundlage der 580-Euro-Obergrenze, der Zumutbarkeit eines Umzugs und vergleichbaren Fällen. Die Kreisverwaltung antwortete am 3. März 2026 mit einer detaillierten Stellungnahme. Zunächst betonte sie: „Wir nehmen die Schwierigkeiten und Herausforderungen von behinderten Menschen sehr ernst und unterstützen sie, wann immer es uns möglich ist.
Zugleich müssen wir uns aber auch an das geltende Recht halten.“ Herrmann sei bereits Ende 2024, vor dem Einzug in die aktuelle Wohnung, auf die Gesetzeslage hingewiesen worden. Zur Angemessenheitsgrenze erklärte der Kreis: Die Kosten der Unterkunft basieren auf dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel vom 17. September 2024, erstellt vom Institut „analyse & konzepte Immo.consult“.
Für einen Ein-Personen-Haushalt in Schifferstadt gelte eine Bruttokaltmiete von 499 Euro (388,50 Euro Kaltmiete plus 110,50 Euro Nebenkosten ohne Heizung). Für barrierefreien Wohnraum werde ein Zuschlag von 10-15 Quadratmetern gewährt – im Fall Herrmanns 15 Quadratmeter, was zu einer anerkannten Kaltmiete von 505,50 Euro führe. Herrmanns aktuelle Kaltmiete von 700 Euro liege jedoch fast 200 Euro darüber. „Frau Herrmann wurde bereits vor ihrem Einzug Ende 2024 auf diesen Sachverhalt hingewiesen und gebeten, sich um angemesseneren Wohnraum zu bemühen“, heißt es.
Zur Zumutbarkeit eines Umzugs verwies der Kreis auf die Gesetzeslage: Wenn der Leistungsempfänger ausreichende Bemühungen um günstigeren Wohnraum nachweise (z. B. Bewerbungen, Absagen), übernehme das Amt die höheren Kosten weiter, bis eine Alternative gefunden sei. Die Bemühungen müssten „regelmäßig und in angemessener Zahl“ erfolgen. Zu vergleichbaren Fällen gab der Kreis an: Herrmann sei die einzige Person im Kreis, die derzeit einen Wohnflächenzuschlag wegen Barrierefreiheit erhalte. Es gebe mehrere Leistungsbeziehende, die sich um günstigeren Wohnraum bemühen müssten, insbesondere bei sozialen Wohnungsbauunternehmen wie dem Kreiswohnungsverband.
Eine genaue Statistik fehle jedoch. Abschließend merkte der Kreis an: „Frau Herrmann weiß bereits seit Ende 2024 um diesen Sachverhalt. Nach mehr als 15 Monaten sind wir verpflichtet und betrachten es als legitim, nach den bisherigen Bemühungen zu fragen.“
Die Kreisverwaltung schickte nun ein Bewerberformular für eine barrierefreie Wohnung des Kreiswohnungsverbandes mit der Bitte, dieses ausgefüllt an den Kreiswohnungsverband zurückzusenden.
Da kein Rechtsanspruch auf eine Wohnung in Frau Herrmanns jetziger Wohnortgemeinde bestehe, seien in die Suche auch andere Gemeinden mit einzubeziehen. Am 6. März 2026 kam ein neuer Brief vom Sozialamt des Rhein-Pfalz-Kreises. Darin war eine konkrete Wohnungsannonce beigefügt.
Beate Herrmann reagierte darauf gegenüber dem Pfalz-Express mit den Worten: „Ich musste herzhaft lachen und danach kurz weinen, da sie mir eine Wohnungsannonce mitgeschickt haben. Wohnung ist nicht barrierefrei!! Lediglich der Eingang ist stufenlos! So steht es auch im Internet! – Hat Teppich im Wohnzimmer, was für Rollstuhlfahrer sehr hinderlich ist und zukünftig schmutzig wird – eine Badewanne und keine Dusche! Soll ich mit meinem Duschstuhl in die Badewanne fahren? – Hat keine Küche! Zahlt das Sozialamt eine behindertengerechte Küche? Das ist ein Witz, was sie da machen und schon gar keine Hilfestellung!“
Der Fall wirft Fragen zur Balance zwischen Kostenkontrolle und Schutz vulnerabler Gruppen auf. Herrmann hat nun Widerspruch eingelegt. Ob dieser Erfolg hat, bleibt abzuwarten – möglicherweise entscheidet ein Sozialgericht. Der Pfalz-Express wird den Fall weiter verfolgen.

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