Freitag, 19. April 2024

Schüler verabreden sich zu Schlägerei

22. März 2015 | Kategorie: Kreis Germersheim

Die Schlägerei hatte Folgen: Beide Schüler mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Germersheim: Ein 14-jähriger und ein 13-jähriger Junge, beide Schüler der Geschwister-Scholl-Schule in Germersheim, gerieten in der Pause in Streit.

Sie verabredeten sich nach der Schule zu einer Schlägerei, trafen sich beim Fußweg zwischen Römerweg und Theodor-Heuss Straße und schlugen aufeinander ein.

Umherstehende Mitschüler heizten die Auseinandersetzung durch Zurufe an. Ein Anwohner wurde durch die Zurufe aufmerksam und forderte die Kontrahenten auf, auseinander zu gehen.

Da niemand reagierte, ging er dazwischen und brachte alle Beteiligten zurück zum Schulleiter. Beide Schläger kamen ins Krankenhaus GER. Sie erlitten unter anderem Prellungen und Schürfwunden im Gesicht. (red/PI GER)

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3 Kommentare auf "Schüler verabreden sich zu Schlägerei"

  1. Steffen Weiß sagt:

    Respekt vor dem einschreitenden Anwohner. Das ist Zivilcourage. Danke. Bleibt zu hoffen, dass nicht jemand der Eltern eines der prügelnden Kinder auf die Idee kommt, den couragierten Anwohner aus irgendeinem halbseidenen Grund zu verklagen.
    Hinsehen! Einschreiten! Für unsere Gesellschaft besteht noch Hoffnung.

  2. Günni aus de Palz sagt:

    Ja und vor allem müssen die Schüler bzw. die Eltern der Schüler die Behandlungskosten vom Krankenhaus selbst bezahlen – hoffe ich doch! Das geht hoffentlich nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft! Und diejenigen die aussen rum gestanden haben und angefeuert haben, je 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit, damit die lernen, wie es NICHT gehen darf. Aber in unserem Bananenstaat wird das wohl niemand stören. Vielen Dank an den Anwohner, der die verwirrten Kinder auseinander gebracht hat – klasse!

    • gerets sagt:

      Behandlungskosten nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft? 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit?
      Träum weiter…
      „In unserem Bananenstaat“ ist es wahrscheinlicher das der Arzt, der Schulleiter oder der Anwohner verklagt werden.