
Foto: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe – Im sogenannten Dieselskandal hat der Käufer eines Volkswagens vor dem Bundesgerichtshof eine Schlappe erlitten.
Der Kläger hatte auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bestanden, aber dem Verkäufer keine Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt. Das geht nicht, urteilten die Karlsruher Richter, wie am Dienstag bekannt wurde.
Eine dem Verkäufer vor Ausübung eines mangelbedingten Rücktrittsrechts vom Käufer einzuräumende Frist zur Nacherfüllung sei nicht allein deshalb schon entbehrlich, weil das betreffende Fahrzeug vom Hersteller mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht worden sei oder der Verdacht bestehe, dass ein zur Mangelbeseitigung angebotenes Software-Update zu anderen Nachteilen am Fahrzeug führen könne. In einer solchen Fallgestaltung bedürfe es vielmehr zunächst weitergehender Prüfung und sachverständiger Feststellungen, so der BGH.
Die Vorinstanzen hatten hingegen der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage noch weitgehend stattgegeben. Dabei hatte auch der BGH durchaus festgestellt, dass der entsprechende Dieselmotor des Typs EA 189 den Prüfstandlauf erkannte und in diesem Fall den Ausstoß von Stickoxiden verringerte – in irreführender Weise, nur um den Test zu bestehen. Der tatsächliche Verkäufer des Fahrzeugs müsse sich ein solches arglistiges Vorgehen des Herstellers aber nicht zurechnen lassen, was eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung eventuell unzumutbar machen könnte.
Ebenso sei ein sofortiger Rücktritt nicht bereits deshalb gerechtfertigt, weil – wie das Berufungsgericht noch gemeint hatte – nach der allgemeinen Lebenserfahrung das vom Verkäufer angebotene Software-Update mit dem Verdacht oder gar einer tatsächlichen Vermutung negativer Folgen für das Fahrzeug und dessen Betrieb (höherer Verbrauch, kürzere Lebensdauer des Fahrzeugs, erhöhter Verschleiß, verminderte Leistung, schlechtere Emissionen) behaftet wäre.
Vielmehr sei zunächst durch Sachverständigengutachten zu klären, ob und in welchem Umfang das vom Verkäufer angebotene Software-Update tatsächlich zu den vom Käufer behaupteten Folgeschäden führe, so der BGH (Urteil vom 29. September 2021 – VIII ZR 111/20). (dts Nachrichtenagentur)
Gefällt Ihnen unsere Zeitung?
Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.
⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen
Diesen Artikel drucken



Berlin – Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) macht offenbar Druck auf die Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marke VW – und droht ihnen mit dem ...
Berlin – In der Affäre um mutmaßlich manipulierte Abgaswerte bei VW fordert Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer personelle Konsequenzen an der Konzernspitze. Als direkter ...
Berlin – Politiker von CDU und CSU haben den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) nach dem Verlust seiner Regierungsmehrheit zum sofortigen Rücktritt ...
Berlin – Der Verteidigungsausschuss des Bundestages hat ein umstrittenes Hubschrauber-Geschäft zwischen dem Verteidigungsministerium und der Industrie vorerst gestoppt. Es sei zusammen mit ...
London – Großbritannien wird sich nicht an einem möglichen Militäreinsatz gegen Syrien beteiligen. Premierminister David Cameron scheiterte am Donnerstagabend im britischen Unterhaus ...
Wiesbaden – Die hessische Polizei hat eine umstrittene Software gekauft, die der „effektiven Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der schweren und Organisierten ...
Berlin – Jürgen Klinsmann hat überraschend seinen Rücktritt als Cheftrainer von Fußball-Bundesligist Hertha BSC erklärt. In einer Mitteilung auf Facebook schrieb Klinsmann ...
Berlin – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat seinem Parteivorsitzenden Markus Söder offenbar bereits im Herbst seinen sofortigen Rücktritt angeboten, um den Weg ...
Mannheim/Stuttgart – Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart-21 dürfen an den kommenden zwei Montagen nicht mehr direkt vor dem Hauptbahnhof der Landeshauptstadt demonstrieren. ...
Koblenz. Das Koblenzer Arbeitsgericht hat bestätigt, dass ver.di Streikaktionen auf dem Betriebsparkplatz unmittelbar am Beschäftigteneingang, dem sogenannten Banana-Turm, durchführen darf. AMAZON hatte ...
London – Der britische Premierminister David Cameron hat nach dem Brexit seinen Rücktritt angekündigt. Er wolle bis zum Parteitag der Tories im ...
Stuttgart/Mainz – Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben sich die Parteien der Regierungschefs durchgesetzt. Laut 18-Uhr-Prognosen von ARD und ZDF ...












