Rinnthal erhält für seine Kirche Geld vom Bund

9. Mai 2019 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Die Kirche muss außen renoviert werden.
Archivfoto: Pfalz-Express/Ahme

Rinnthal. Wie die Bundestagsabgeordneten der Südpfalz, Thomas Hitschler (SPD) und Dr. Thomas Gebhart (CDU) mitteilen, gibt der Bund für die evangelische Pfarrkirche Rinnthal  94.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm. Mit dem Geld soll die Außeninstandsetzung der Kirche mitfinanziert werden.

Das Geld wurde am 8. Mai vom Haushaltsausschuss des Bundestages freigegeben.

„Ich freue mich sehr über die Finanzspritze für die Protestantische Kirche Rinnthal, die jetzt mit Unterstützung aus der Hauptstadt saniert werden kann“, so Hitschler. Für die Haushälter sei es nicht einfach, allen Wünschen und Anträgen aus dem gesamten Bundesgebiet zu entsprechen. „Daher bin ich froh, dass mein gemeinsamer Einsatz mit der protestantischen Kirchengemeinde Rinnthal erfolgreich war“, so der Abgeordnete.

Hitschler hatte vor einigen Wochen Kontakt zu seinen Kollegen im Haushaltsausschuss aufgenommen, um für die Sanierung der evangelischen Kirche in Rinnthal zu werben.
Über die Entscheidung des Haushaltsausschusses wurde Hitschler am Mittwoch von seinem Kollegen, dem SPD-Haushälter Johannes Kahrs informiert. Die Fördermittel stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII des Bundes. Das Förderprogramm dient dem Erhalt kulturelle Baudenkmäler. Im Haushalt 2019 sind dafür 40 Millionen Euro bereitgestellt.

Gebhart: „Ich freue mich sehr für die Gemeinde Rinnthal, dass ihre kunsthistorisch bedeutsame Kirche bei der Sanierung unterstützt wird. Der klassizistische Kirchenbau ist bei Architektur- und Kircheninteressierten weit über die Grenzen Rinnthals hinaus bekannt.“

Hintergrund:

Mit dem seit 2007 aufgelegten Denkmalschutz-Sonderprogramm ergänzt der Bund das Engagement der Bundesländer, die aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland vorrangig für den Denkmalschutz zuständig sind. Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftungen, private Dritte etc.). Die Gesamtsumme der Fördermaßnahme darf 900.000 Euro (also 450.000 Euro Bundesförderung) nicht übersteigen. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. (red)

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