Hannover – Ein Gericht in Hannover hat nun endgültig entschieden: Ein stark leidender Schmerzpatient bekommt nun seine Cannabis-Tropfen von der Krankenkasse bezahlt.
Das ist ein weiterer Fortschritt für die Anhänger von legalem Cannabis, denn die Entscheidung gilt als erster Schritt zu einem liberaleren Umgang mit Cannabis sowie den Derivaten der Pflanze, etwa CBD-Öl und Schmerzmittel.
Martin Keese, der Patient, um den es bei diesem Beschluss ging, hatte einen schweren Motorradunfall erlitten und war seitdem auf medizinische Hilfe angewiesen. Trotz aller Versuche haben die herkömmlichen Medikamente seine chronischen Schmerzen nicht lindern können. Einzig Cannabis, die hierzulande illegale Rauschpflanze, konnte seine Leiden lindern. Allerdings ist medizinisches Cannabis in Deutschland nur in seltenen Sonderfällen legal. Und auch dann bezahlt die Krankenkasse nicht für den Erwerb des Medikaments.
Nun hat das Gericht in Hannover beschlossen, dass die Krankenkasse eben doch zahlen muss. Hier wurde eine individuelle Entscheidung getroffen, die den Krankheitsverlauf des 43-jährigen Patienten Keese in Betracht zieht.
Martin Keese erlitt mit 14 Jahren einen schweren Verkehrsunfall auf dem Mofa. Ein Autofahrer nahm ihm die Vorfahrt. Seine Wirbelsäule war fünffach gebrochen, ein Teil des Beins musste später amputiert werden. Mehr als 40 Operationen hat Keese schon hinter sich gebracht – was bleibt sind chronische Schmerzen und auch jetzt noch ein schwer überwindbares Trauma. Mehrere Ärzte empfahlen Keese, auch Cannabis für den Umgang mit diesem schrecklichen Schicksal in Betracht zu ziehen.
Zwei Jahre lang wurde Keese die Cannabis-Therapie mit den Extrakt-Tropfen namens Dronabinol in einer Testphase der Krankenkasse bezahlt. Als das Projekt allerdings ablief, wurde er selbst in die Zahlungspflicht gerufen. Die Kasse zahlte nicht. Aber das wird sich mit diesem Beschluss ändern.
Das Sozialgericht Hannover hat in einem Eilentscheid beschlossen, dass die betreffende Versicherung zahlen muss. Es geht um etwa 2.000 Euro im Monat – so teuer ist das Medikament. Allerdings betonte das Gericht, dass es sich um eine Ausnahme handelt, die nur Todkranke oder schwer leidende Versicherte betrifft. Nur in diesen Fällen werden Leistungen bezahlt, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind.
Ob diese Regelung eine Auswirkung auf die politische Diskussion um die Liberalisierung von Cannabis als medizinisches Produkt haben wird, wird sich noch in den folgenden Monaten und Jahren zeigen.

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