Berlin – Der Deutsche Richterbund hat sich dafür ausgesprochen, das Schwarzfahren als Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Dadurch könnten die Gerichte entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbunds, Jens Gnisa. „Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten.“
Er halte das nicht für richtig, sagte Gnisa. „Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen.“ (dts Nachrichtenagentur)
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Schwarzfahren? Sollte es politisch korrekt nicht heissen:
„Fahren mit afrikanischem Migrationshintergrund“