Berlin – Mittlerweile sind 20 der 104 Patienten, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt haben, ein Medikament zur Selbsttötung erwerben zu dürfen, gestorben.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, berichtet der „Spiegel“. Bisher hat das BfArM über keinen der Anträge entschieden.
Die Bundesregierung weigert sich, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen: Dies hatte im März 2017 geurteilt, dass das BfArM Schwerstkranken den Kauf einer Selbsttötungsarznei in „extremen Notlagen“ nicht verwehren dürfe.
Hermann Gröhe (CDU), damals Bundesgesundheitsminister, hat das Urteil scharf kritisiert. Ein Auftragsgutachten für das ihm unterstellte BfArM kam zu dem Schluss, das Urteil sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Über das weitere Vorgehen ist bis heute nicht entschieden.
Die Beratungen seien „nicht abgeschlossen“, schreibt das Gesundheitsministerium heute, und weiter: Es könne „grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates sein“, die Tötung eines Menschen „aktiv zu unterstützen“. Betroffenen stehe es frei, Rechtsanwälte ein zuschalten.
Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, wirft der Regierung Zynismus vor: „Wer todkrank auf eine positive Entscheidung des Bundesinstituts hofft, will sich nicht mit Anwälten herumschlagen, sondern braucht eine klare Entscheidung.“ (dts Nachrichtenagentur)
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