
Darf der Staat in die vielleicht ureigenste Entscheidung eines Menschen eingreifen?
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgefordert, den Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung auch in Extremfällen nicht zu erlauben.
Das berichten die „Neue Osnabrücker Zeitung“ und die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf ein Schreiben des Staatssekretärs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Lutz Stroppe, an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Nach Aussage eines Ministeriumssprechers handelt es sich hierbei um eine „schriftliche Aufforderung mit rechtsverbindlichem Charakter“. In dem Brief bittet Staatssekretär Stroppe das BfArM, Anträge von Patienten auf eine letale Dosis eines Betäubungsmittels abzulehnen.
Damit versucht der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für mehr Klarheit in der Debatte um „Sterbehilfe“ in Deutschland zu sorgen. Das BfArM ist dem Gesundheitsministerium unterstellt.
Gericht urteilte pro Patienten
Hintergrund des Schreibens ist ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Frühjahr 2017. Damals entschieden die Richter, dass schwerkranken Patienten der Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehrt werden dürfe.
Geklagt hatte ein Mann, dessen Ehefrau nach einem Unfall querschnittsgelähmt war und künstlich beatmet werden musste. Die Frau empfand ihre Lebenssituation als unerträglich und wünschte zu sterben. Sie beantragte beim BfArM ein Betäubungsmittel in tödlicher Dosis – das Institut aber lehnte ab. Die Frau nahm sich 2005 in der Schweiz mit Unterstützung eines Sterbehilfevereins das Leben.
Das Gericht gab dem Kläger Jahre später recht. Es befand, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch „das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll“.
Bislang haben etwa 100 Menschen beim BfArM um die Erlaubnis gebeten, ein Medikament in tödlicher Dosierung verwenden zu dürfen.
Als Reaktion auf das Urteil ließ das BfArM vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio ein Rechtsgutachten anfertigen. Di Fabio kam darin zu dem Schluss, dass das Urteil verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Der Gesetzgeber sei berechtigt die Mittel zu verweigern, wenn er „Gefahren einer künftig entstehenden Routine zur Verabreichung tödlich wirkender Substanzen (…) entgegenwirken will.“
In dem aktuellen Brief an das BfArM beruft sich Staatssekretär Stroppe auf diese Einschätzung. Es könne nicht die Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungen durch die Erlaubnis zum Erwerb jener Medikamente aktiv zu unterstützen, heißt es darin.
Doch trotz des Versuchs, mit diesem Brief für Klarheit zu sorgen, stecken die Mitarbeiter des BfArM in einer Zwickmühle. Halten sie sich an die Anordnung, ignorieren sie ein rechtskräftiges Urteil, das wohl schwerer wiegt als die Einschätzung eines pensionierten Richters.
Würden sie den Anträgen der Patienten stattgeben, könnten sie gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs verstoßen, der die Förderung der Selbsttötung eines anderen Menschen untersagt.
Experten fordern seit Langem von der Bundesregierung, bestehende Sterbehilfeparagrafen im Strafgesetzbuch und Regelungen im Betäubungsmittelgesetz zu überarbeiten und damit endlich Klarheit für Patienten zu schaffen. (dts Nachrichtenagentur)
Gefällt Ihnen unsere Zeitung?
Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.
⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen
Diesen Artikel drucken



Berlin – Insgesamt 68 Patienten haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) einen Antrag zum Erwerb eines todbringenden Medikaments eingereicht. Die ...
Berlin – Mittlerweile sind 20 der 104 Patienten, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt haben, ein Medikament zur Selbsttötung ...
Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, einem schwer kranken Kläger eine ...
München – Angesichts der großen Zahl an Einwanderern ohne Ausweispapiere in Deutschland hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) drastische Konsequenzen gefordert. „Wer ...
Pirmasens/Rodalben. Nachdem der Stiftungsrat des St. Elisabeth-Krankenhauses in Rodalben beschlossen hatte, Sondierungsgespräche über einen möglichen Trägerwechsel zu führen, sind Sondierungsgespräche über die ...
Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ruft ein Insulinpräparat zurück. Beim Präparat „Insulin-Pen NovoMix 30 FlexPen“ weiche der Insulin-Gehalt ...
Berlin – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kann beim für August geplanten Start der sogenannten Ankerzentren offenbar nicht auf die Unterstützung mehrerer Bundesländer ...
Bad Bergzabern – Am Samstag verlor eine französische Staatsangehörige auf der weitläufigen Grünfläche des Kurparks ihren Schlüsselbund mit Haus- und Autoschlüssel. Da ...
Bonn – Im Streit um nicht bezahlte Lieferungen von Schutzmasken wehren sich mehrere Unternehmen mit Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium. Das berichtet das ...
Berlin – Besitzer von vom Abgasskandal betroffenen Autos müssen sich möglicherweise auf Probleme mit der TÜV-Plakette gefasst machen: „Eine Plakette wird nicht ...
Berlin – Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Kliniken erstmals konkrete Vorgaben machen, wie viel Pflegepersonal mindestens für die Versorgung der Patienten ...
Südpfalz/Berlin – Der südpfälzische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) wurde am Donnerstagmorgen zum neuen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium ernannt. Gesundheitsminister Jens Spahn ...












