Montag 8.Juni 2026

„Rechtsbruch mit Ansage“ – BUND Südpfalz kritisiert Artenschutz bei Sanierung der L553

9. Mai 2026 | Kategorie: Allgemein, Kreis Germersheim

Kreuzkröte im Baufeld
Quelle BUND Südpfalz

Südpfalz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Südpfalz, erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) im Zusammenhang mit der Sanierung der Landesstraße L553 zwischen Kuhardt und Leimersheim.

Der Umweltverband wirft der Behörde vor, gesetzliche Artenschutzvorgaben systematisch ignoriert und damit den Tod streng geschützter Arten in Kauf genommen zu haben.

Die Sanierungsarbeiten an dem Teilstück der L553 waren im Herbst 2025 gestartet und wurden planmäßig Anfang April 2026 abgeschlossen. Die Straße wurde danach wieder für den Verkehr freigegeben.

Vorwürfe des BUND

Bereits im Vorfeld der Bauarbeiten hatte der BUND nach eigenen Angaben auf ein außergewöhnlich hohes Vorkommen streng geschützter Arten in dem Gebiet hingewiesen. Dazu zählen die Zauneidechse sowie mehrere Amphibienarten wie Kreuzkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Springfrosch und Laubfrosch. Viele dieser Arten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU besonders oder streng geschützt.

Der Verband forderte daher wirksame Schutzmaßnahmen während der Bauzeit sowie die nachträgliche Einrichtung dauerhafter Amphibienleiteinrichtungen mit Untertunnelungen. Solche Querungshilfen gelten in der Fachwelt als wirksames Mittel, um Straßenverkehr und wandernde Tiere voneinander zu trennen und populationsgefährdende Verluste zu reduzieren.

Stattdessen seien lediglich unzureichende Maßnahmen wie eine Vergrämungsmahd der Bankette umgesetzt worden. Während der Bauarbeiten seien zudem Lebensstätten zerstört, Baufelder nicht ausreichend umzäunt und Baugruben tagelang ungesichert geblieben – was für wandernde Tiere zu tödlichen Fallen geworden sei.

Selbst interne Vorgaben des LBM zum Artenschutz seien missachtet worden, so der BUND.Besonders kritisiert der Verband die Diskrepanz zwischen behördlichen Aussagen und der Situation vor Ort: Während der LBM keine relevanten Amphibienvorkommen festgestellt haben will, dokumentierte der BUND nach der Freigabe der Straße Mitte April unmittelbar hohe Verluste überfahrener Amphibien verschiedener FFH-Arten.

„Hier wurde sehenden Auges gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen“, erklärte der BUND Südpfalz. Es handele sich nicht um einzelne Versäumnisse, sondern um ein strukturelles Vollzugsdefizit bei Infrastrukturmaßnahmen. Der Verband spricht von „Rechtsbruch mit Ansage“.

Der BUND fordert nun:

 • eine unabhängige und transparente Untersuchung des Vorgehens des LBM,
 • die umgehende Nachrüstung der L553 mit dauerhaften Amphibienleiteinrichtungen und Querungshilfen,
 • die Prüfung rechtlicher Konsequenzen bei festgestellten Verstößen,
 • sowie die Einführung verbindlicher Standards für den Artenschutz bei allen künftigen Straßenbauprojekten in Rheinland-Pfalz.

Der Verband betont, dass der Schutz streng geschützter Arten keine freiwillige Zusatzleistung, sondern gesetzliche Pflicht sei.

Hintergrund und Einordnung

Bei Straßenbaumaßnahmen in Deutschland müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und europäischem Recht artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden.

Dazu gehören Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Amphibien- und Reptilienschutzanlagen (Zäune mit Durchlässen) sind bei bekannten Wanderungsrouten etablierte, wenn auch kostspielige Maßnahmen. Eine direkte Stellungnahme des LBM zu den konkreten Vorwürfen des BUND war bislang nicht öffentlich verfügbar. Der Pfalz-Express hat nun um eine Stellungnahme gebeten. Der Landesbetrieb hatte die Sanierung der L553 als planmäßige Instandsetzung von Fahrbahn und Radweg kommuniziert.

Für Rückfragen steht der BUND Südpfalz unter Tel.: 0179 4496042 bzw. suedpfalz@bund-rlp.de zur Verfügung.

Tote Wechselkröte
Quelle BUND Südpfalz

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