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Der Bundesrechnungshof wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund vor, millionenschwere Beratungsaufträge ohne großen Nutzen und ohne konkrete Zielsetzungen vergeben zu haben.
„Zumeist war es nicht nachvollziehbar, wie die Beratungsergebnisse in die Praxis umgesetzt wurden, oder welchen Mehrwert die zum Teil millionenschweren Beratungsaufträge brachten“, heißt es in den Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, die der Rechnungshof am Mittwoch dem Bundestag übermittelt hat und über welche die „Rheinische Post“ berichtet.
Im Jahr 2020 habe die Rentenversicherung noch 4,5 Millionen Euro für Beratungsleistungen ausgegeben, 2024 seien es bereits sieben Millionen gewesen.
Im Falle der Rentenversicherung bemängelten die Rechnungsprüfer „Mehrfachbeauftragungen von immer wieder gleichen Beratungsfirmen über mehrere Jahre“. Dies berge erhebliche wirtschaftliche, rechtliche und inhaltliche Risiken, denn der hilfreiche „Blick von außen“ könne dadurch verloren gehen.
Auch wünschten sich Mitarbeiter verschiedentlich „ausdrücklich persönlich bekannte Berater der Beratungsunternehmen“. Das sehe der Bundesrechnungshof besonders kritisch, heißt es in den Anmerkungen.
Die Rentenkasse habe bei der Vergabe bei fast allen Aufträgen keine konkreten Ziele definiert, monieren die Rechnungsprüfer. Für 765.000 Euro habe ein Beratungsunternehmen ein zehnseitiges Dokument „mit weitestgehend inhaltsleeren Stichworten“ erstellt, um für einen Geschäftsbereich der Rentenkasse eine neue „Geschäftsordnung“ zu erstellen. Wofür diese Geschäftsordnung nötig sei, habe die Rentenversicherung nicht dargelegt.
Auf Nachfrage des Rechnungshofs erklärte sie, bei der Beratung habe es sich um einen „kulturverändernden Prozess“ gehandelt. Bei vielen Vergaben habe die Rentenversicherung auch gegen die Regeln der Wirtschaftlichkeit und gegen das Vergaberecht verstoßen, so der Bericht.
In ihrer Stellungnahme begründete die Rentenversicherung dies vor allem damit, dass sie sich in einem umfassenden Umbruchprozess befinde. Dafür hätten neue Wege gegangen und neue Dinge ausprobiert werden müssen. Externe Beratung sei dafür unverzichtbar.
Der Rechnungshof bleibt in dem Bericht jedoch bei seiner Kritik. Die Begründung der Rentenversicherung zeuge insgesamt von „wenig Problembewusstsein“. Auch schwierige Bedingungen würden rechtliche Vorgaben zur Bedarfsermittlung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und zum Vergaberecht nicht außer Kraft setzen. (dts Nachrichtenagentur)

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