Samstag 9.Mai 2026

Planungen für zweite Rheinbrücke gehen weiter – Baugrunduntersuchungen angekündigt

20. Dezember 2025 | Kategorie: Kreis Germersheim, Nordbaden, Regional

Rheinbrücke bei Maximiliansau.
Foto: Pfalz-Express

Die zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe bleibt eines der wichtigsten, aber auch umstrittensten Verkehrsprojekte der Region.

Nun gibt es einen weiteren Schritt im Planungsprozess: Das Regierungspräsidium Karlsruhe treibt im Auftrag des Bundes die Entwurfsplanung für die „B 36, Querspange 2. Rheinbrücke“ voran und kündigt dafür Baugrunduntersuchungen an.

Was aktuell geplant ist

Die Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan festgeschrieben und damit gesetzlich verankert. Nachdem der Bund die sogenannte Vorzugstrasse genehmigt hat, befindet sich das Projekt derzeit in der Entwurfsplanung.

Um diese weiter ausarbeiten zu können, lässt das Regierungspräsidium Baugrunduntersuchungen durchführen. Vorgesehen sind Bohrungen und Rammsondierungen entlang der geplanten Trasse zwischen dem Rhein, dem Gelände der Mineralölraffinerie MiRO und dem Karlsruher Stadtteil Knielingen.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende Dezember 2025 beginnen und bis Mitte April 2026 dauern. Pro Bohrpunkt sind ein bis drei Arbeitstage vorgesehen. In der Regel wird bis in Tiefen von sechs bis acht Metern gebohrt, bei geplanten Bauwerken können es bis zu 20 Meter sein. Der Durchmesser der Bohrungen beträgt maximal rund 20 Zentimeter. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Bohrlöcher fachgerecht verfüllt und die betroffenen Flächen wiederhergestellt.

Für die Arbeiten ist es erforderlich, Grundstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu befahren. Die Eingriffe sollen auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben. Rechtliche Grundlage für diese Vorarbeiten ist Paragraf 16a des Fernstraßengesetzes. Sollten dennoch Schäden an landwirtschaftlichen Flächen entstehen, werden diese entschädigt.

Was die „Querspange“ bedeutet

Die sogenannte Querspange ist ein zentraler Bestandteil des Gesamtprojekts. Sie bezeichnet eine neue, vierstreifige Straßenverbindung, die die geplante zweite Rheinbrücke mit der Bundesstraße 36 verbinden soll. Die Trasse verläuft zwischen der MiRO und Knielingen und bindet die Rheinquerung an das überregionale Straßennetz an.

Ziel ist es, den Verkehr besser zu verteilen und insbesondere stark belastete Straßen wie die Südtangente sowie Ortsdurchfahrten im Karlsruher Westen zu entlasten. Gleichzeitig entsteht damit eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung zwischen den überregionalen Nord-Süd-Achsen auf beiden Rheinseiten.

Ein Fortschritt, aber kein Durchbruch

Die angekündigten Baugrunduntersuchungen gelten als notwendiger, aber eher technischer Zwischenschritt. Sie sind Voraussetzung dafür, die Entwurfsplanung abzuschließen und später die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zu erarbeiten. Erst nach diesem Genehmigungsverfahren könnte es überhaupt zu konkreten Bauvorbereitungen kommen. Ein baldiger Baubeginn ist damit weiterhin nicht verbunden.

Das wiederum zeigt, warum das Projekt seit Jahren als zäh und langwierig gilt: Zwischen planerischem Fortschritt und sichtbaren Baumaßnahmen liegen weiterhin mehrere Jahre. Die Querspange allein wird mit rund 115,7 Millionen Euro veranschlagt, die grobe Hochrechnung für das gesamte Projekt, inklusive der Rheinbrücke und aller Anschlussstrecken, liegt bei etwa 150 Millionen Euro. Der Anteil der Brücke selbst ist also noch nicht genau beziffert, die Zahlen dienen bislang nur als Orientierung.

Ein Baubeginn gilt frühestens ab 2029 als möglich.

Was bedeutet „Entwurfsplanung“?

Die Entwurfsplanung ist eine fortgeschrittene, aber noch nicht abschließende Planungsphase bei großen Verkehrsprojekten. In diesem Schritt wird die zuvor festgelegte Vorzugstrasse technisch ausgearbeitet. Dazu gehören unter anderem die genaue Linienführung, die Planung von Brücken und Bauwerken, Fragen des Lärmschutzes, der Entwässerung sowie Umweltbelange.

Auch Baugrunduntersuchungen sind Teil dieser Phase, weil sie für die statische Auslegung unverzichtbar sind. Erst wenn die Entwurfsplanung vollständig abgeschlossen ist, können die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren – also das eigentliche Genehmigungsverfahren – eingereicht werden. (cli)

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