Dienstag, 23. April 2024

Paragraf 219a: Kabinett beschließt Abschaffung des „Werbeverbots“ für Abtreibungen

9. März 2022 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Die Bundesregierung hat den Weg für eine Abschaffung des umstrittenen „Werbeverbots“ für Schwangerschaftsabbrüche freigemacht.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Dieser sieht die Aufhebung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs vor. Für Arztpraxen soll es demnach künftig nicht mehr strafbar sein, im Netz über Abtreibungen zu informieren. Mit „Werbung“ hat das Gesetz nichts zu tun.

Kritik, die im Vorfeld an dem Vorhaben geübt wurde, hatte Buschmann noch am Morgen zurückgewiesen. „Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen“, sagte er im ZDF-Morgenmagazin. „Es wird keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben wie für Schokoriegel oder Reisen.“ Das sei rechtlich ausgeschlossen. Der Schutz des ungeborenen Lebens werde nicht beeinträchtigt. Der bisherige Rechtszustand sei unhaltbar, so Buschmann. (dts Nachrichtenagentur)

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