Berlin – Die rechtsextreme NPD bekommt vorerst weiterhin die staatliche Parteienunterstützung. Das geht aus einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Die am 15. Mai und 15. August anstehenden Abschlagszahlungen in Höhe von zusammen mehr als 600.000 Euro dürfen zudem nicht mit Rückforderungen verrechnet werden. Wenn die Partei jetzt kein Geld bekäme, könne sie im Bundestagswahlkampf nur eingeschränkt für sich werben, heißt es in der Entscheidung.
Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte im Rechenschaftsbericht der NPD für 2007 Fehler in einem Volumen von 1,25 Millionen Euro festgestellt, weil Einnahmen nicht wie vorgeschrieben ausgewiesen oder erläutert worden waren. Dafür drohten der Partei zunächst Strafzahlungen in doppelter Höhe, also 2,5 Millionen Euro. Während das Leipziger Bundesverwaltungsgericht im Dezember eine Verrechnung im Grundsatz noch bestätigt hatten, die Höhe der Strafzahlungen aber absenkte, schob das Bundesverfassungsgericht den Verrechnungen nun einen Riegel vor.
Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus. Scheitere die NPD vor Gericht, könne die Verrechnung mit späteren Abschlagszahlungen nachgeholt werden, so die Karlsruher Richter. (dts Nachrichtenagentur)

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