Donnerstag, 18. April 2024

Nicht ohne Steuern: Finanzamt kontrolliert vermehrt Sexarbeiter

16. Oktober 2020 | Kategorie: Allgemein, Ausbildung & Beruf, Finanzen, Ratgeber

Symbolbild: Pfalz-Express

Geld gegen sexuelle Dienstleistung – das ist das Geschäft im vermutlich ältesten Gewerbe der Welt. Das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen ist in Deutschland mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Zwar ist dem Gewerbe noch immer ein negatives Image angebunden, die Debatten der letzten Jahre haben jedoch zu einer schrittweisen Legalisierung und Toleranz geführt.

Zu der Legalisierung gehört auch, dass sexuelle Dienstleistungen vom Finanzamt strenger überwacht werden. In Rheinland-Pfalz gilt etwa das Düsseldorfer Verfahren. Steuerpflichtig sind auch Dienste im Highclass Escort Düsseldorf. Was Personen aus dieser Branche wissen müssen, erklärt dieser Ratgeber.

Alle Einkünfte zählen

Generell müssen Prostituierte, Sexarbeiter oder Escortdamen alle Einkünfte aus sexuellen Dienstleistungen offenlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit als selbstständige Person oder als angestellte Arbeitnehmerin oder angestellter Arbeitnehmer ausgeübt wird. Lediglich die Art der Besteuerung unterscheidet sich.

Jede sexuelle Dienstleistung wird als steuerpflichtige Einkunft gewertet, die anzumelden ist. Die Anzeige kann bei jeder Kreis- oder Stadtverwaltung in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Keine zusätzliche Anmeldung beim zuständigen Finanzamt ist erforderlich, wenn die Meldung an eine Kreis- oder Stadtverwaltung erfolgte. Der Fiskus wird in diesem Fall automatisch informiert und stellt eine Steuernummer aus. Sie ist entscheidend bei der Deklaration aller Einkünfte, die durch sexuelle Dienstleistungen erwirtschaftet wurden.

Informationen für Arbeitnehmer

Die Einkommensteuer müssen Personen abführen, die eine nichtselbstständige Tätigkeit abführen. Angestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin sind Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sie erhalten ein festes Grundeinkommen
• Sie sind in einen betrieblichen Ablauf eingegliedert
• Sie sind gegenüber einem Arbeitgeber oder Vorgesetzten weisungsgebunden
• Sie sind an feste Arbeitszeiten gebunden oder eine Mindestarbeitszeit erfüllen
Bei einer nichtselbstständigen Tätigkeit führt der Arbeitgeber Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab, ebenso Beiträge zur Sozialversicherung. Für jedes Kalenderjahr können Personen mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit eine Steuererklärung abgeben. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, lassen sich als Werbungskosten absetzen. Mit einem Programm für die Einkommensteuererklärung können Privatpersonen ihre Steuererklärung eigenständig erstellen.

Informationen für Selbstständige

Fast alle Personen im Escort, die etwa für den Escort Düsseldorf arbeiten, sind selbstständig tätige Personen. Sie unterliegen anderen steuerlichen Bedingungen. Sie profitieren unter Umständen vom Düsseldorfer Verfahren in Rheinland-Pfalz. Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
• Die Tätigkeitsstage sind einzeln zu erfassen
• Die Tätigkeit muss vor Beginn der Aufnahme an das zuständige Finanzamt gemeldet werden
• Sie gilt nur für selbstständig tätige Personen
• Zu Beginn eines Quartals ist eine Meldung an das Finanzamt samt Zahlung der Pauschalen erforderlich
Selbstständig tätige Personen im Escort unterliegen wie alle anderen Personen der Steuererklärungspflicht. Sie müssen alle erzielten Einnahmen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben. Die Erklärung ist bis zum 31.07 des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Steuerlich als Unternehmen anerkannt

Wer im Escort tätig ist und einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, gilt im steuerlichen Sinn als Unternehmer. Daher unterliegen alle erbrachten Leistungen der Umsatzsteuerpflicht gemäß dem deutschen Steuerrecht.

Im Zuge der Pflicht ist eine elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit abzugeben. Des Weiteren muss eine Meldung je nach Höhe der Einkünfte monatlich oder zu jedem neuen Quartal erfolgen.

Im Escort tätige Personen erhalten beim zuständigen Finanzamt die erforderlichen Informationen. Alternativ nehmen sie die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch.

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