Neue Allgemeinverfügung: Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen im Kreis Germersheim

15. Januar 2022 | Kategorie: Kreis Germersheim

Foto: Pfalz-Express

Die Kreisverwaltung Germersheim als Versammlungsbehörde hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maskenpflicht für unangemeldete Versammlungen und Aufzüge jeglicher Art unter freiem Himmel erlassen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 15. Januar 2022 bis einschließlich 15. Februar 2022.

„Dabei geht es vor allem darum, in dieser kritischen Pandemiesituation die Gesundheit von uns allen zu schützen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.  „Versammlungen von Menschen, die die Coronaregeln berücksichtigen, sind selbstverständlich weiterhin möglich. Es geht also nicht darum, das Versammlungsrecht einzuschränken, sondern ganz im Gegenteil darum, dieses vor der Aushöhlung zu schützen.“

Der aktuelle Pandemie-Verlauf und ganz besonders die Omikron-Variante ließen es nicht zu, dass es zu unkontrollierten Menschenansammlungen komme, bei der die Covid-Regeln nicht beachtet würden, sagte Brechtel weiter. „Werden die Versammlungen angemeldet, so erlassen wir klare Regeln, die für alle Teilnehmenden gelten. Das wird durch die Nicht-Anmeldung teilweise gezielt umgangen.“

Mit dieser Allgemeinverfügung würden nun die unangemeldeten Versammlungen bezüglich der Auflage der Maskenpflicht den angemeldeten gleichgestellt, so der Landrat.

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