
Foto: Pfalz-Express
VG Maikammer – Nachdem am vergangenen Sonntag ein siebenjähriges Kind in der Verbandsgemeinde Maikammer verstorben war, haben die Staatsanwaltschaft Landau und die Kriminalpolizei Landau Ermittlungen aufgenommen.
Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, wurde die Leiche des Mädchens zwischenzeitlich obduziert. Eine genaue Todesursache konnte auch dabei nicht festgestellt werden. Es wurden daher weitere rechtsmedizinische Untersuchungen und ein medizinisches Gutachten zur Klärung der Todesursache und der Frage, ob das schwerstpflegebedürftige Mädchen angemessen versorgt wurde, in Auftrag gegeben. Diese werden erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.
Das schwerstpflegebedürftige Mädchen verstarb zu Hause. Es ergaben sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft Hinweise, dass das Kind nicht angemessen versorgt worden sein könnte. Zur Klärung der genauen Todesursache hat die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer Obduktion beantragt.
Die Fach- und Führungskräfte des Jugendamts sowie die gesamte Kreisverwaltung sei tief betroffen von dem Tod des Mädchens und unterstützten die polizeilichen und staatsanwaltlichen Schritte zur Aufklärung des Todesfalls vollumfänglich, hieß es von der Kreisverwaltung.
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hatte bereits am Montag mitgeteilt, dass Mitarbeiter des SÜW-Jugendamts die betreffende Familie in der Vergangenheit wegen diverser familiärer Probleme betreut hatten. Bis vor kurzem gab es keine Anhaltspunkte, die auf einen lebensbedrohlichen Gesundheitszustand des nun verstorbenen Kindes hingewiesen hätten. Vor wenigen Tagen hatte das Jugendamt das Mädchen dann ärztlich untersuchen lassen. Laut dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wurde dabei keine lebensbedrohliche Gefahr für das Kind festgestellt.
Interne Aufarbeitung beim Jugendamt
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat den schrecklichen Vorfall in den vergangenen Tagen auch intern aufgearbeitet. Denn der Tod des Kindes aus einer dem Jugendamt bekannten Familie seit einer der denkbar schlimmsten, wenn nicht der schlimmste Fall, der im beruflichen Kontext von Jugendamt-Mitarbeitenden vorkommen könne.
In solchen Fällen gibt es im Jugendamt definierte Prozesse, um menschlich und fachlich professionell mit dem Geschehenen umzugehen. Neben der im Jugendamt SÜW üblichen kollegialen Beratung und Supervision haben in den vergangenen Tagen mehrere Fachkreise, Besprechungen und fachliche Revisionen stattgefunden, die zu dem Ergebnis kamen, dass es keine Anhaltspunkte für eine lebensbedrohliche Lage gab.
Familienhilfe über mehrere Jahre
Innerhalb der vergangenen sechs Jahre hatte die Familie mehrfach, in einem Fall über mehrere Jahre hinweg, das Angebot der sogenannten sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch genommen. Sozialpädagogische Familienhilfe heißt, dass Fachkräfte bedarfsorientiert, je nach Lage auch mehrfach die Woche, eine Familie bei deren konkreten Herausforderungen unterstützen.
Zu den familiären Herausforderungen, vor denen die Familie aus der Verbandsgemeinde Maikammer in der Vergangenheit stand, kann sich das Jugendamt Südliche Weinstraße mit Blick auf den besonders sensiblen Sozialdatenschutz und mit Rücksicht auf die minderjährigen Geschwisterkinder nicht öffentlich äußern.
Das verstorbene Kind war aufgrund seiner Schwerbehinderung pflegebedürftig. Es besuchte eine spezialisierte Kindertagesstätte und später – in Deutschland gilt auch für schwerbehinderte Kinder die Schulpflicht – eine spezialisierte Schule. Die Mutter hat ihr Kind selbst zu Hause gepflegt.
Bezüglich des Pflege- und Gesundheitszustands des Kindes sind dem Jugendamt keine Versäumnisse bekannt geworden, bis zu einem vergangene Woche eingegangenen Hinweis gab es in dieser Hinsicht keine Beschwerden oder Meldungen an das Amt.
Grundsätzlich ist es so, dass das Jugendamt bei Hinweisen bezüglich eines schlechten Gesundheitszustands eines Kinds auf eine ärztliche Beurteilung besteht, denn medizinische Einschätzungen liegen außerhalb der eigenen Expertise des Jugendamts. So hat das Jugendamt auch vergangene Woche nach dem Hinweis für das siebenjährige Mädchen eine ärztliche Untersuchung veranlasst, nach dieser das Kind wieder nach Hause entlassen wurde.
Inobhutnahme nur im äußersten Extremfall
Nur im Extremfall, nämlich wenn das seelische oder körperliche Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut gefährdet ist oder ein Kind beziehungsweise Jugendlicher selbst darum bittet, kann das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen. Über einen Eingriff in die elterliche Sorge entscheidet ausschließlich ein Familiengericht. In der Vielzahl der Fälle, die das Jugendamt betreut, geht es um bedarfsorientierte Hilfe, um die Situation innerhalb der Familie zu verbessern oder um Vermittlung an Beratungsstellen. In wenigen Einzelfällen muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen mit gerichtlichen Mitteln umgesetzt werden.
Die vier Geschwister des verstorbenen Mädchens hat das Jugendamt SÜW noch am Sonntagabend in Obhut genommen, aufgrund der ungeklärten Todesumstände des Geschwisterkinds und mit Einverständnis der Mutter.
Ausreichend Fachkräfte im Jugendamt
Aufgrund verschiedener Medienanfragen teilt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße außerdem mit: Im Jugendamt Südliche Weinstraße arbeiten zum aktuellen Zeitpunkt nach den zu beachtenden gesetzlichen Maßgaben ausreichend Fachkräfte, um die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Alle Stellen sind besetzt, es herrscht wenig Personalfluktuation.
Die Anzahl der Stellen im Jugendamt liegt im Landesdurchschnitt. Das Jugendamt Südliche Weinstraße, dem hohe Qualitätsstandards zum Wohle der betreuten Kinder und dem der eigenen Mitarbeitenden besonders wichtig sind, arbeitet im Bereich Kinderschutz nach einem eigenen Tandem-Modell. Seit einigen Jahren übernehmen im SÜW-Jugendamt auf dem sensiblen Arbeitsfeld „Kinderschutz“ stets zwei Fachkräfte einen Fall, sodass die Verantwortung auf mehreren Schultern liegt. „Es bestehen feste Tandems an Fachkräften und eine große fachliche Expertise im Bereich Kinderschutz, da dieses Thema im Jugendamt SÜW nur von diesen bestimmten Kräften und nur zu zweit bearbeitet wird“, so die Kreisverwaltung.
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