Berlin – Das Bundesverteidigungsministerium hält trotz der bekannt gewordenen Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft an sämtlichen Personalentscheidungen fest, die im Zuge der Aufklärung der Vorwürfe gegen Soldaten in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf getroffen wurden.
Demnach erklärte das Ministerium wörtlich: „Eine Neubewertung bereits veranlasster Personalentscheidungen ist nicht erforderlich.“
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte als Reaktion auf die behaupteten Übergriffe und Misshandlungen in der Kaserne im April 2017 Walter Spindler, Generalmajor des Heeres der Bundeswehr, von seiner Funktion als Kommandeur des Ausbildungskommandos des Heeres entbunden und bis zu seiner geplanten Versetzung in den Ruhestand im August 2017 ins Kommando des Heeres nach Strausberg versetzt.
Der General erfuhr aus den Medien von seiner Entlassung.
Bereits im Januar 2017 hatte das Ministerium mitgeteilt, dass in Pfullendorf sieben Soldaten vom Dienst suspendiert und fristlos entlassen werden sollten.
Staatsanwaltschaft Hechingen findet keine Beweise für Behauptungen
Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Hechingen legt nahe, dass das Ministerium den Verteidigungsausschuss des Bundestags in die Irre führte, indem dort „die Sachlage verkürzt dargestellt“ wurde. Dadurch seien die Vorfälle aufgebauscht worden.
Gleichzeitig sei belastendes Material „an mehrere Rundfunk und Presseunternehmen durchgestochen worden“, so die Staatsanwaltschaft Hechingen.
Gegenstand des Verfahrens war der öffentlich erhobene Vorwurf, in der Staufer-Kaserne seien sexuell-sadistische Praktiken an der Tagesordnung gewesen. So hätten sich Rekruten vor den Kameraden nackt ausziehen müssen und seien dabei gefilmt worden. Auch seien durch die Ausbilder medizinisch unsinnige und sexuell motivierte Übungen vollzogen worden.
Des Weiteren wurde in den Medien berichtet, dass Ausbilder Soldatinnen an einer Pole-Stange hätten vortanzen lassen und sie dabei im Genitalbereich abgetastet.
Eine Durchsicht und Prüfung der maßgeblichen Unterlagen der Bundeswehr ergab jedoch keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten, so das Ergebnis der Staatsanwaltschaft Hechingen. Mit einer Verfügung vom 15. Mai 2017 wurde daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Tatbestände von Strafvorschriften gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder nach sonstigen Strafvorschriften seien nicht gefunden worden.
Wörtlich heißt es: „Die umfangreichen sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass die praktizierten Ausbildungsmethoden den Ausbildungsvorschriften der Bundeswehr widersprochen haben.“
Ebenfalls hätten die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden. Die Lehrgangsteilnehmer hätten gleichgeschlechtliche Ausbildungspaare gebildet, swoeit das möglich gewesen war. Das als abartig angeprangerte Einführen von Tamponade in den After sei überhaupt nicht praktiziert worden.
Soweit die Strafbarkeit eines Soldaten wegen Beleidigung einer Soldatin im Raum stehe, sei eine Strafverfolgung nicht möglich, da weder die Betroffene noch deren Dienstvorgesetzte einen Strafantrag gestellt hätten, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
(red/dts Nachrichtenagentur)
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Wer als Ministerin so mit der Wahrheit und, noch schlimmer, mit Mitarbeitern, umgeht, ist charakterlich und menschlich für ein Ministeramt ungeeignet. Eigentlich sollte gegen Frau von der Leyen ein Strafverfahren eingeleitet werden, aber sie steht ja über dem Gesetz.