Neustadt. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird in den kommenden Wochen als Träger der Kosten für Unterkünfte im Bereich der Sozialleistungsgewährung die ortsüblichen Wohnungsmarktmieten erheben lassen. Ziel der Erhebung ist es, Basisdaten für die Berechnung der Kosten gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten.
Mit der Erhebung und Analyse der hierfür nötigen Informationen hat die Stadt das Forschungsinstitut Koopmann Analytics beauftragt. Im Rahmen dieser Erhebung werden ausgewählte Haushalte angeschrieben. Die Teilnahme an dieser Erhebung ist selbstverständlich freiwillig und die Befragung anonym.
Die Stadt erhofft sich eine rege Beteiligung, um eine möglichst große Datenbasis zu erhalten.
Ergänzende Infos:
Neustadt an der Weinstraße ist nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches für die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für entsprechend Leistungsberechtigte zuständig.
Leistungsbestandteil sind dabei unter anderem die Kosten, die dem Leistungsberechtigten für seine Unterkunft (Kaltmiete und Betriebskosten) sowie für die Beheizung der Unterkunft (Heizkosten) entstehen. Diese Kosten sind von der Stadt in angemessener Höhe zu übernehmen.
Zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten ist die Stadt sowohl durch das Gesetz als auch durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aufgegeben, regelmäßig repräsentative Erhebungen zu den Verhältnissen auf dem Mietwohnungsmarkt, insbesondere zum aktuellen Mietpreisniveau im Stadtgebiet, durchzuführen und auszuwerten. (nw)

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