
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin- Wegen fehlerhafter Rechnungen mussten Deutschlands Krankenhäuser 2017 insgesamt 2,8 Milliarden Euro an die Kassen zurückzahlen – eine Rekordsumme. Mehr als jede zweite geprüfte Rechnung (mehr als 56 Prozent) war nicht korrekt.
Das geht aus einer Auswertung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Zuletzt hatte der Verband 2012 eine entsprechende Erhebung gemacht. Damals mussten 1,7 Milliarden Euro erstattet werden. Den Klagen der Krankenhäuser über häufige Prüfungen der Kassen und den hohen bürokratischen Aufwand begegnet der Verband jetzt mit der Forderung, das Abrechnungsmanagement grundlegend zu reformieren.
„Es erfordert Mut, das Abrechnungsverhalten von Krankenhäusern transparent zu machen und diejenigen zu sanktionieren, die falsch abrechnen“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der NOZ. „Die Gesundheitspolitik ist ebenso gefragt wie Krankenhäuser und Krankenkassen.“ Vier konkrete Schritte schlägt der Verband in einem Argumentationspapier vor, das der NOZ vorliegt: Neben dem Erstellen einer Art schwarzen Liste, „um zwischen falsch und korrekt abrechnenden Krankenhäusern klar zu unterscheiden“ bedürfe es auch „gesetzlicher Regelungen“, um notorische Falschabrechner zu bestrafen.
Bisher zögen fehlerhafte Rechnungen „keine Konsequenzen für die Krankenhäuser nach sich“. Rechnungen sollten ferner erst dann gestellt werden, wenn die Behandlung wirklich abgeschlossen sei, damit nicht mehrfach nachgearbeitet werden müsse. Und viertens sollte künftig vorab nachgewiesen werden, ob Krankenhäuser bestimme Vorgaben für eine Komplex-Versorgung erfüllen. Wird der Nachweis erbracht, könnte auf Einzelfallprüfungen verzichtet werden, so der Vorschlag. Die häufigen Rechnungskontrollen durch die Krankenkassen sind vielen Kliniken ein Dorn im Auge.
Der GKV-Spitzenverband sieht sich durch die hohe Fehlerquote und die beträchtlichen Rückzahlungen bestätigt. Es handele sich um das Geld der Beitragszahler, dass „ohne eine Prüfung für die Versorgung an anderer Stelle gefehlt hätte“, sagte von Stackelberg. Komme die Reform zustande, gebe es nur Gewinner: „Wenn Leistungen im Krankenhaus richtig erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden, lässt sich die Rechnungsprüfung auf ein Minimum begrenzen.“ (dts Nachrichtenagentur)
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