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Mängel bei Sicherungsverwahrung? Anwälte verlangen Freilassung gefährlicher Straftäter

26. Mai 2013 | Kategorie: Panorama

 

Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßnahme zur Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. (Foto: Rike/pixelio.de)

Berlin- Dutzende hochgefährliche Straftäter, die seit Verbüßung ihrer Haft in Sicherungsverwahrung sitzen, könnten in Kürze freikommen.

Demnach haben viele Justizvollzugsanstalten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2011 bis heute nicht umgesetzt. Die Richter hatten entschieden, dass die bundesweit etwa 470 Sicherungsverwahrten bis spätestens 1. Juni 2013 ein besseres Therapieangebot und größere Wohnräume bekommen müssen. Die Verwahrung müsse sich vom regulären Strafvollzug unterscheiden, stellte das Gericht klar.

Der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed erklärte: „In mehreren Anstalten wurden die Vorgaben der Richter nur in Ansätzen oder gar nicht umgesetzt.“ Am Freitag beantragte Ahmed deshalb die Freilassung von bundesweit 21 sicherungsverwahrten Mandanten.

Rechtsanwalt Bernd Behnke kündigte einen ähnlichen Schritt an. Falls sich die Bedingungen in den Haftanstalten bis zum Stichtag 1. Juni nicht änderten, werde er die sofortige Freilassung von sieben Sicherungsverwahrten beantragen, die er juristisch vertrete. (red/dts Nachrichtenagentur)

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