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HBCD-haltige Dämmmaterialien kein gefährlicher Abfall mehr – neue Annahmeregelung für Styropor an Wertstoffhöfen

16. Januar 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim
Foto: Pfalz-Express

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Kreis Germersheim – Ab sofort werden Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten, wieder an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Germersheim angenommen. Das teilte die Kreisverwaltung mit.

Die Dämmmaterialien aus Polystyrol oder Polyurethan, bekannt als Styropor bzw. Styrodur wurden hauptsächlich in Wärmeverbundsystemen bei Hausisolierungen und bei der Trittschall- und der Dachdämmung eingesetzt.

Vom 01.10.2016 bis 28.12.2016 waren sie als gefährlicher Abfall eingestuft und mussten separat erfasst und gesondert entsorgt werden. Dies hatte bundesweit zu Entsorgungsengpässen und Problemen bei Bauunternehmen geführt, die für teures Geld das Material entsorgen mussten.

Inzwischen sind diese Dämmstoffe vom Gesetzgeber wieder als „nicht gefährlicher Abfall“ eingestuft, zunächst befristet bis 27.12.2017.

Bei der Anlieferung an den Wertstoffhöfen ist zu beachten, dass die Menge von Dämmstoffen auf zwei Kubikmeter pro Tag und Anlieferer begrenzt ist. Da diese Abfälle unter die Kategorie „Abfälle zur Verbrennung“ fallen, betragen die Entsorgungsgebühren 348,00 €/t bzw. 52,00 €/cbm.

Größere Mengen aus gewerblicher Herkunft können an den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden. Diese müssen über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.

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