Änderungen bei Entsorgung: In Möbel verbaute Elektrofunktion zählen zu Elektrogeräten – blinkende Weihnachtsmütze darf nicht mehr in die Tonne

9. August 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim
Müllwagen und Mülltonnen

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Ab 15. August gibt es Änderungen bei der Erfassung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Sämtliche Elektronikgeräte fallen dann in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Gegenstände mit fest verbauten elektrischen Bestandteilen zählen dann zur Fraktion Elektrogeräte. Das teilte die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim mit.

Ganz neu zu den Elektrogeräten gehören ab Mitte August zum Beispiel Möbel mit fest verbauten elektrischen Bestandteilen. Bisher wurden sie als Möbelholz entsorgt.

Dabei unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen körperlich verbundenen und eigenständigen Elektrogeräten. Körperlich verbundene Elektrogeräte sind so hergestellt, dass sich das elektrische oder elektronische Bauteil nur unter großem Aufwand oder durch Zerstörung entfernen lässt.

Dazu gehören zum Beispiel Tresore mit elektrischem Schloss, Badezimmermöbel mit Beleuchtung, beleuchtete Spiegel oder elektronisch verstellbare Fernsehsessel. Diese Gegenstände zählen künftig zu den Elektrogeräten. Sie werden weiterhin wie gewohnt beim Sperrmüll auf Abruf mitgenommen oder können wie bisher kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Kleinere Gegenstände mit elektrischen Bestandteilen wie Weihnachtsmützen oder Fahrradhelme mit Beleuchtung oder Turnschuhe mit Beleuchtung in den Sohlen, bei denen die Elektrik kaum zu entfernen ist können nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden, da sie nun als Elektrogerät eingestuft sind. Sie können aber kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Auch beim Sperrmüll auf Abruf können sie mit dazugestellt werden.

Allerdings müssen Batterien und Akkus zuvor entfernt und ordnungsgemäß über die Sammelstellen entsorgt werden.

Kann bei einem Gegenstand das elektrische bzw. elektronische Bauteil leicht ausgebaut werden, sollte man dies tun. Ein Beispiel ist eine Schrankwand oder Küchenzeile mit austauschbarer Beleuchtung. Die Möbel gehören wie bisher zum Möbel-Sperrmüll. Das ausgebaute elektrische Bauteil zählt zu Elektrogeräten. Beides kann separat und kostenfrei beim Sperrmüll auf Abruf oder an den Wertstoffhöfen entsorgt werden.

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