
Foto: Pfalz-Express
Ludwigshafen – Nach dem tödlichen Angriff auf eine 38-jährige Frau am 2. November 2025 setzen Staatsanwaltschaft Frankenthal und Kriminalpolizei Ludwigshafen ihre umfangreichen Ermittlungen fort.
Gegen den 39-jährigen Ehemann der Getöteten wurde bereits am 3. November ein Untersuchungshaftbefehl wegen dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen. Eine abschließende juristische Bewertung steht jedoch aus und ist erst nach Abschluss aller Ermittlungen zu erwarten.
Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen der Polizei soll der Mann seine Ehefrau im gemeinsamen Wohnzimmer mit mehreren Messerstichen angegriffen und tödlich verletzt haben. Ob der Tat ein Streit vorausging und wie sich das Verhältnis zwischen beiden zuletzt gestaltet hatte, ist derzeit noch unklar. Die Ermittler werten unter anderem Spuren vom Tatort sowie Mobiltelefone aus und befragen weitere Zeugen.
Frühere Gewaltvorwürfe
In der Vergangenheit war die Beziehung polizeilich bereits wegen häuslicher Gewalt in den Akten aufgetaucht. 2023 hatte die Frau ihren Mann angezeigt. Er soll sie damals mit einer Holzbox am Kopf verletzt haben. Die Polizei leitete daraufhin das übliche Risikomanagement ein, das auf einem standardisierten und wissenschaftlich gestützten Ablauf basiert: getrennte Befragungen, eine systematische Gefährdungseinschätzung und das Angebot, Hilfs- und Beratungsstellen einzuschalten.
Die Bewertung im damaligen Fall ergab eine sogenannte „schwankende Gefährdung“ – die niedrigste Risikostufe. Zum Schutz der Frau wurde der Mann zehn Tage der Wohnung verwiesen, zudem erhielt er ein Kontakt- und Näherungsverbot. Eine Gefährderansprache fand ebenfalls statt. Mit Einverständnis der Betroffenen wurden ihre Daten an die Interventionsstelle Ludwigshafen übermittelt, die Opfer häuslicher Gewalt berät und unterstützt.
Später erklärte die Frau, kein Interesse mehr an einer strafrechtlichen Verfolgung zu haben und auch nicht weiter aussagen zu wollen. Sie habe Kontakt zur Interventionsstelle aufgenommen, benötige aber keine weitere Beratung. Das Verfahren wurde daraufhin gemäß § 153 Absatz 2 StPO eingestellt. Der Beschuldigte absolvierte zudem einen sozialen Trainingskurs mit dem Titel „Contra Häusliche Gewalt“. Seitdem wurden der Polizei und Staatsanwaltschaft keine weiteren Vorfälle aus der Beziehung gemeldet.
Fokus auf Prävention von Gewalteskalationen
Die Behörden betonen erneut, dass die Bekämpfung häuslicher Gewalt und das frühzeitige Erkennen eines möglichen Eskalationsrisikos ein Schwerpunkt polizeilicher Arbeit sei. Dazu zählen neben Schutzverfügungen auch Platzverweise und Aufenthaltsverbote für gewaltausübende Personen.
Wann die Ermittlungen im aktuellen Fall abgeschlossen sein werden, ist offen. Erst dann kann die Staatsanwaltschaft eine endgültige Bewertung des Tatvorwurfs vornehmen.

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