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Landtag beschließt Übergangsregelung zur Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme

10. Dezember 2025 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik Rheinland-Pfalz, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Landtag in Mainz. 
Foto (Archiv): Pfalz-Express / Rolf H. Epple

RLP – Der rheinland-pfälzische Landtag hat eine Übergangsregelung im Landesaufnahmegesetz verabschiedet und damit die Finanzierung der kommunalen Flüchtlingsaufnahme für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt.

Für die Jahre 2025 und 2026 stellt das Land jeweils 18 Millionen Euro zusätzlich bereit: 15 Millionen Euro für kommunale Aufnahme und Integration sowie weitere 3 Millionen Euro für Kommunen mit Landesaufnahmeeinrichtungen. Die Mittel für 2025 sollen noch vor Jahresende ausgezahlt werden.

Der Beschluss soll mehr mehr Planungssicherheit schaffen. Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) erklärte, die Übergangsregelung sei notwendig, weil sich durch den geplanten Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändern könnten. Beim Rechtskreiswechsel würden neu zugewanderte Ukrainische Geflüchtete künftig nicht mehr über das Bürgergeld-System (SGB II) versorgt werden, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Trotz der zusätzlichen Gelder warnen viele Kommunen weiterhin vor einer strukturell zu knappen Finanzierung, vor allem angesichts der Kosten für Unterbringung, Betreuung und Integration.

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