Montag 18.Mai 2026

Landtag ändert Quorum für Untersuchungsausschüsse – Kritik an Folgen der Neuregelung

7. Mai 2026 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfalz

Landtag Rheinland-Pfalz in Mainz. 
Foto: Pfalz-Express/ Rolf H. Epple

Mainz – Der rheinland-pfälzische Landtag hat das Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen angehoben. Künftig ist dafür ein Viertel der Abgeordneten erforderlich, bislang lag die Hürde bei einem Fünftel.

Für die entsprechende Verfassungsänderung stimmten SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen hatten die Gesetzentwürfe gemeinsam eingebracht. Mit der Neuregelung orientiert sich Rheinland-Pfalz nach Darstellung der Befürworter am Grundgesetz und an Regelungen in anderen Bundesländern.

Als Begründung führen SPD, CDU und Grüne den Schutz der parlamentarischen Demokratie an. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hüttner, erklärte, Ziel der Änderung sei es, möglichen Missbrauch zu erschweren und die Arbeitsfähigkeit von Parlament und Regierung zu sichern. Die Rechte bereits eingesetzter Untersuchungsausschüsse würden nicht beschnitten.

Kritik kommt von der AfD. Hintergrund ist die Sitzverteilung im künftigen Landtag: Bislang reichten 21 Abgeordnete aus, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die AfD verfügt über 24 Sitze und hätte dieses Recht damit eigenständig wahrnehmen können. Mit der Anhebung auf ein Viertel sind künftig 26 Stimmen notwendig, die AfD kann Untersuchungsausschüsse damit nicht mehr allein einsetzen.

Vertreter der Partei kritisierten die Entscheidung scharf. Der designierte Fraktionsvorsitzende Michael Büge und der Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier inszenierten vor dem Mainzer Landtag eine Protestaktion in schwarzer Kleidung mit Trauerkranz. „Heute ist in Rheinland-Pfalz ein Stück Demokratie gestorben“, erklärten sie. CDU, SPD und Grüne nähmen der Opposition ein zentrales Kontrollrecht. Die AfD verweist zudem auf eine gestartete Online-Petition gegen die Neuregelung.

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