
Landtag Rheinland-Pfalz
Quelle: Rolf H. Epple/Pfalz-Express
Mainz. Im neu gewählten rheinland-pfälzischen Landtag zeichnet sich ein erster Machtkonflikt ab: Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen planen, die parlamentarischen Minderheitsrechte zu beschneiden.
Die Schwelle für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses soll von bisher einem Fünftel auf ein Viertel der Abgeordneten angehoben werden. Ziel ist es ausdrücklich, zu verhindern, dass die AfD mit ihren 24 Mandaten künftig allein solche Ausschüsse erzwingen kann.
Die AfD hatte unmittelbar nach der Landtagswahl angekündigt, mehrere Untersuchungsausschüsse zu beantragen – darunter einen zur Corona-Politik der vergangenen Jahre. Bei der bisher geltenden Regelung wäre die Partei mit ihren 24 Abgeordneten dazu in der Lage gewesen, da bereits ein Fünftel der Stimmen ausreicht.
Mit der geplanten Änderung auf ein Viertel würde die AfD auf die Zustimmung mindestens einer weiteren Fraktion angewiesen sein. Das Vorhaben folgt einem Muster, das bereits auf Bundesebene zu beobachten war: Auch dort hatte ein bereits abgewähltes Parlament noch ein Gesetz verabschiedet, das vergleichbare Hürden für Minderheitsrechte erhöhte und auch die Schulden des sogenannten „Sondervermögens“ ermöglichte.
Nun wiederholt sich das Szenario auf Landesebene in Rheinland-Pfalz. Bemerkenswert ist die breite Front gegen die AfD: Nicht nur die künftigen Regierungsparteien CDU und SPD, die voraussichtlich eine Koalition bilden werden, unterstützen die Änderung.
Auch die Grünen, die in der kommenden Legislaturperiode in der Opposition sitzen werden, machen mit. Damit wollen alle anderen Fraktionen im neuen Landtag gemeinsam verhindern, dass die AfD ihre angekündigten Untersuchungsausschüsse aus eigener Kraft durchsetzen kann.
Die geplante Änderung der Geschäftsordnung des Landtags soll in den nächsten Sitzungswochen beraten und verabschiedet werden. Die AfD hat die Pläne bereits als „Demokratiebremse“ und „Verhinderung unliebsamer Aufklärung“ kritisiert.

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