Rhein-Pfalz-Kreis. Am 5. März wird der Landrat des Landkreises Rhein-Pfalz gewählt. Die achtjährige Amtszeit des aktuellen Landrates Clemens Körner (CDU) läuft am 18. November 2017 aus.
Erster Kreisbeigeordneter ist Bernhard Kukatzki (SPD), die weiteren Kreisbeigeordneten sind Manfred Gräf (CDU) und Konrad Heller (CDU).
Bis zum 16. Januar 2017 konnten sich eventuelle Kandidaten bewerben. Der SPD -Kreisverband hatte am 23. November 2016 bei seiner Kreisverbandskonferenz entschieden, keinen eigenen Kandidaten aufzustellen; es fehlte an entsprechendem Personal.
Nun werden am 5. März der amtierende Landrat Clemens Körner (CDU), Elias Weinacht (Grüne) und German Bachert (AfD) gegeneinander antreten. 124.000 Wahlberechtigte gibt es im Kreis, die am kommenden Sonntag ihr Kreuzchen setzen dürfen.
Die rund 150.000 Einwohner des Rhein-Pfalz-Kreises verteilen sich auf die Stadt Schifferstadt, die verbandsfreien Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Römerberg-Dudenhofen, Lambsheim-Heßheim, Maxdorf und Waldsee mit insgesamt 20 Ortsgemeinden. Die Siedlungsdichte des Rhein-Pfalz-Kreises wird landesweit nur von kreisfreien Städten übertroffen.
Kreiswahlleiter Bernhard Kukatzki ruft alle Bürger auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Ab 18 Uhr werden im Kreishaus in Ludwigshafen (Europaplatz 5) die Ergebnisse der Wahl präsentiert.
„Die aktuellen weltpolitischen Ereignisse und Entwicklungen zeigen uns, wie wichtig es ist, demokratische Grundwerte zu erhalten und für sie einzustehen. Ein demokratisches Grundrecht in jeder Demokratie ist die Teilnahme an Wahlen.
Dieses Recht haben viele Generationen zum Teil unter Einsatz ihres Lebens kämpfen müssen. Bei jeder Wahl haben die Bürger die Möglichkeit, konkret Einfluss auf Personen und politische Programme zu nehmen.
Ich bitte Sie daher: Machen Sie von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch und gehen Sie am 5. März 2017 zur Wahl. Wählen Sie Ihren Landrat für die nächsten acht Jahre!“, ruft Erster Kreisbeigeordneter Bernhard Kukatzki, der Kreiswahlleiter ist, zur Wahl auf.
Briefwahlunterlagen können bei der zuständigen Verwaltung vor Ort oder über die Homepage der jeweiligen Verwaltung online beantragt werden.
Die zuständige Verwaltung ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Dort sind auch der Stimmbezirk und der Ort der Stimmabgabe für die Bürger vermerkt, die am 5. März ins Wahllokal gehen wollen. Eine eventuelle Stichwahl findet am 19. März 2017 statt. (desa/red)

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