
Der Landkreis ist zuständig für den Katastrophenschutz.
Symbolfoto: KV SÜW
SÜW – Der Landkreis Südliche Weinstraße hat in seiner jüngsten Kreistagssitzung eine neue Satzung verabschiedet, die für mehr Klarheit und Transparenz bei den Förderungen im Brand- und Katastrophenschutz sorgen soll.
Die Förderrichtlinien regeln nun verbindlich, welche Zuschüsse für Fahrzeuge, Stellplätze und Personalkosten möglich sind.
„Bisherige Förderungen basierten oft auf langjähriger Praxis“, erklärt Landrat Dietmar Seefeldt. Diese reichten von der Unterstützung für Mehrzweck- und Hubrettungsfahrzeuge der Verbandsgemeinden bis hin zu Zuschüssen für Stellplätze kreiseigener Katastrophenschutzfahrzeuge. Viele dieser Fördermaßnahmen wurden bereits im Bedarfs- und Entwicklungsplan für 2023 bis 2033 festgelegt, den der Kreistag im Jahr 2022 beschlossen hatte. „Nun bündelt eine Satzung die Kreis-Förderungen, auch zur transparenten Darstellung den Aufgabenträgern im Katastrophenschutz gegenüber“, so Seefeldt. so Seefeldt. Eine Ausnahme bilden die Sirenenanlagen, deren Förderung separat geregelt bleibt.
Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, den überörtlichen Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sicherzustellen. Obwohl der Landkreis selbst keine eigenen Einheiten unterhält, kooperiert er eng mit den Feuerwehren der Verbandsgemeinden sowie mit verschiedenen Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz tätig sind. Darüber hinaus gibt es eine Zusammenarbeit mit der Stadt Landau, die vertraglich geregelt ist.
Die neue Satzung fasst alle bestehenden Förderungen zusammen und erleichtert so die Orientierung für die Verantwortlichen im Katastrophenschutz. Sie ist online verfügbar unter: www.suedliche-weinstrasse.de/foerderungen-im-katschutz. (KV SÜW/red)
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