
Das Landauer Rathaus.
Foto: Ahme
Landau. Im Ratssaal des Landauer Rathauses fand die erste Sitzung des Stadtwahlausschusses für die Wahl des Beirates für Migration und Integration unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer, statt.
Der Stadtwahlausschuss entschied über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Beirates für Migration und Integration am 23. November 2014, in Landau.
Eingangen waren drei Wahlvorschläge mit mehreren Bewerbern und drei Einzelbewerber.
Der Wahlausschuss hat nun in seiner Sitzung festgestellt, dass alle Wahlvorschläge form- und fristgerecht beim Wahlamt der Stadt Landau eingangen sind und hat die Zulassung aller Vorschläge einstimmig beschlossen. Somit stehen 23 Personen zur Wahl.
„Mein Dank geht an alle Kandidaten, die sich für die Wahl haben aufstellen lassen. Sie vertreten damit die Interessen und Wünsche der über 100 verschiedenen Nationen hier in Landau“, so Schlimmer bei der Sitzung. (stadt-landau)
Im November können folgende Vorschläge gewählt werden:
– „Leben in Landau“
– „Landau Weltfreundlich“
– „Gallego Ortega“
– „Hamdouni“
– „Landau International“
– „Rashapov“
Wahl des Beirates für Migration und Integration im Landkreis Südliche Weinstraße entfällt
Wie der Wahlausschuss bekannt gab, wird im Landkreis Südliche Weinstraße diese Wahl nicht stattfinden, da keine Wahlvorschläge eingereicht wurden.
Die Wahl hätte nur stattfinden können, wenn die Zahl der zugelassenen Bewerber die Zahl der zu wählenden Mitglieder überstiegen hätte. Mindestens 13 Personen hätten sich somit für die Wahl vorschlagen lassen müssen (maximal 24). Zwölf Beiratsmitglieder wären dann gewählt worden. Wählbar wären alle Wahlberechtigten (ausländische Einwohnerinnen und Einwohner und alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund (Spätaussiedler, eingebürgerte Ausländer), die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben), sowie alle übrigen Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises gewesen.
Nun soll ein Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund eingerichtet werden, dessen Mitglieder nach den Vorschriften der Landkreisordnung durch den Kreistag gewählt werden.
(kv-süw)

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