
Kreishaus Südliche Weinstraße
Foto: Pfalz-Express/Ahme
SÜW. Im Landkreis Südliche Weinstraße findet am 27. Oktober 2019 keine Wahl des Beirates für Migration und Integration statt, da nicht genügend Wahlvorschläge bis zum Ende der Frist (9. September 2019, 18 Uhr) eingereicht wurden.
Dies hat der Wahlausschuss in seiner ersten Sitzung festgestellt. 13 zugelassenen Wahlvorschlägen hätte es bedurft, allerdings sind lediglich acht Wahlvorschläge eingegangen, von denen in der Sitzung dann nur drei zugelassen werden konnten und fünf zurückgewiesen werden mussten.
Landrat Dietmar Seefeldt wird den Kreisgremien vorschlagen, einen sogenannten fakultativen Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund einzurichten. Nach der Landkreisordnung (§ 49b LKO) sind Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen möglich, in die dann Mitglieder berufen werden. Die Zahl der Mitglieder im Beirat für Migration und Integration beträgt in diesem Fall sechs (§ 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über den Beirat für Migration und Integration vom 01.07.2019).
Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Unterstützung des kommunalen Integrationsprozesses.

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