Landau, Südliche Weinstraße und Kreis Germersheim lösen KATWARN aus – Infos zu Betretungsverbot

23. März 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau

Foto: Stadt Landau

Südpfalz – Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim haben (und weiteren pfälzische Städten und Landkreise) haben ein sogenanntes Betretungsverbot erlassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Seit Samstag, 21. März, dürfen öffentliche Orte nicht mehr betreten werden. Dazu zählen Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parks. Das Haus oder die Wohnung darf verlassen, wer zum Beispiel zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen muss. Auch kurze Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Grünflächen und Parks sind generell gesperrt. Die Regelung gilt zunächst bis Freitag, 3. April.

Um die eigene Bevölkerung (und über die sogenannte „Schutzengel-Funktion“ auch Menschen, die das Stadt- oder Kreisgebiet betreten) über das Verbot zu informieren, hat man eine Warnung über das Katastrophenwarnsystem KATWARN herausgegeben. Der kurze Warntext weist auf das Betretungsverbot hin und nennt auch noch einmal die Nummern der Bürgertelefone, die die drei Kommunen in der Corona-Krise für ihre Bürgerinnen und Bürger eingerichtet haben.

KATWARN sendet Warnungen im Gefahren- bzw. Katastrophenfall direkt auf die Mobiltelefone derer, die sie heruntergeladen haben. KATWARN ist kostenlos in den App-Stores für iPhones und Android-Phones erhältlich. Auch die Nutzung ohne Smartphone per SMS oder E-Mail ist möglich. Hierzu muss eine SMS an die Servicenummer 0163/755 88 42 gesendet werden mit dem Inhalt „KATWARN“, der eigenen Postleitzahl und optional der eigenen E-Mail-Adresse.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen