
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundesländer haben sich auf einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt. Der Vertrag, der von Mitte 2021 an gelten soll, erlaubt künftig Sportwetten, Online-Casino, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso wie die Werbung dafür, berichtet die „Neue Westfälische“ unter Berufung auf eigene Informationen.
Demnach haben sich die Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer auf ihrer Konferenz am vergangenen Wochenende geeinigt. Die Ministerpräsidenten der Länder können den Vertrag nun bei ihrem Treffen Anfang März paraphieren.
Dann bedarf der Staatsvertrag noch der Zustimmung aller Landtage. Noch vor der Paraphierung durch die Ministerpräsidenten soll im Februar in Düsseldorf eine Verbändeanhörung zum neuen Staatsvertrag stattfinden. Mit der Einigung ist die Gefahr, dass nach Ablauf der bisherigen Übergangsregelung in Deutschland ein Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen für das Online-Glücksspiel entsteht, vom Tisch.
Ein solcher Flickenteppich wäre vor allem vor dem Hintergrund, dass Online-Glücksspiel vor keinen Grenzen halt macht, wenig sinnvoll gewesen. Der neue Staatsvertrag sieht auch vor, dass eine neue deutschlandweite Zentralbehörde entstehen soll, die für die Genehmigung und Kontrolle der Online-Glücksspiele zuständig sein soll. Mithilfe der Behörde soll außerdem eine spielerübergreifende Datei für Online-Spieler entstehen.
Sie wird Daten von jedem erfassen, der im Internet an Glücksspielen teilnimmt. Spieler, die als spielsüchtig auffallen, können gesperrt werden. Offen ist einzig, in welchem Bundesland die Zentralbehörde, die die Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) bekommen soll, ihren Sitz erhalten wird.
Nathanael Liminski, der Chef der NRW-Staatskanzlei und Verhandlungsführer der CDU-geführten Länder, hatte schon früher bestätigt, dass NRW seine Bereitschaft erklärt hatte, die Behörde zu errichten. Es sei aber keine Bedingung für die Zustimmung von NRW zum neuen Staatsvertrag, die Behörde zu erhalten.
Die Kosten für die Zentralbehörde sollen sich die Bundesländer teilen. Zwar soll die AöR dem Finanz- oder dem Wirtschaftsministerium des Landes zugeordnet werden, in dem der Sitz der Behörde ist, doch werde die Behörde unabhängig agieren können, und der jeweilige Minister werde keine Weisungsbefugnis gegenüber der AöR haben, hieß es in Kreisen der Landesregierung. (dts Nachrichtenagentur)
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