
Tunnel bei Annweiler.
Foto: Pfalz-Express
SÜW. Bei elf Ja- und zwei Nein-Stimmen hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung der von der Verwaltung erstellten Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen Anschlussstelle B 48 (Wellbachtal) und der Anschlussstelle Queichhambach zugestimmt.
Der Kreis hat sich damit zur sogenannten „Bürgervariante“ bekannt. Diese sieht einen vierspurigen Basistunnel und einen Trog bei Queichhambach vor, in dem die B10 verschwindet.
„Ich danke den Mitgliedern des Kreisausschusses für die breite Zustimmung zur Stellungnahme im Raumordnungsverfahren, die zeigt, dass die Bürgervariante sowohl für Mensch, Natur und Umwelt die beste und verträglichste Lösung ist“, so Landrat Dietmar Seefeldt.
Bürgervariante mit geringster Lärmbelastung
Die Bürgervariante bringe unter anderem die geringste Lärmbelästigung der zehn möglichen Ausbauvarianten mit sich. „Zudem ist sie 1,6 Kilometer kürzer als die Vorzugsvariante des Landesbetriebs Mobilität (LBM). Dadurch würden rein rechnerisch 48.000 Kilometer am Tag weniger zurückgelegt werden, was rund 17.500.000 Kilometern im Jahr entspricht. Schließlich würden durch die Bürgervariante 5.000 Tonnen Co2 weniger im Jahr ausgestoßen werden, was am Tag 13,7 Tonnen weniger CO2 gleichkommt.“
Tunnelstrecke parallel zur bisherigen Strecke
Die Stellungnahme greift im Detail wesentliche Punkte zur Vorzugsvariante des LBM auf. Diese sieht eine Tunnelstrecke annähernd parallel zur bisherigen Strecke vor, bei der die alten Tunnel als Strecke für eine Fahrtrichtung genutzt würden und nicht nur als Ausweich- und Umleitungsroute, wie bei der Bürgervariante.
Im Kern hält die umfangreiche Stellungnahme fest, dass das Bewertungssystem des LBM in vielen Punkten methodisch nicht nachvollziehbar sei. Das System beleuchte die Kosten nicht in Gänze, lege verschiedene Maßstäbe an und bilde den Bedarf an Grund und Boden nicht ab. In der Stellungnahme geht es auch um die Elektrifizierung der Bahnstrecke Landau – Pirmasens und den Bau eines zweiten Gleises: Bei den Vorzugsvarianten des LBM sei im Bereich der Trassenbündelung zwischen K4 und Kläranlage Annweiler am Trifels kein zweites Gleis mehr möglich. Auch sei der mittelfristig angedachte Bahnhaltepunkt Annweiler am Trifels Queichhambach/Gräfenhausen nicht mehr machbar.
Keine Abstufung zur Gemeindestraße
Ein weiterer Punkt, den die Stellungnahme aufnimmt, ist die Abstufung der bisherigen B 10 zu einer Gemeindestraße. „Eine Abstufung als Landesstraße wäre nicht das richtige Instrument, da die B 10 alt immer noch als Entlastungs- und Verbindungsstraße in Anspruch genommen werden würde. Bei der gegebenen kommunalen Finanzausstattung wäre zudem eine Unterhaltung des Straßensystems nicht möglich“, betonte der Landrat.
Auch aus Sicht der Gefahrenabwehr sei die Tunnellösung die einzig mögliche Variante, damit Rettungskräfte in Notfällen schnell und sicher anfahren können, bekräftigte Rudi Götz, Kreisfeuerwehrinspekteur a.D., die Stellungnahme des Kreises.
Dank an Schmitt und Götz
Der Dank des Vorsitzenden galt insbesondere Landschaftsplaner Hans-Peter Schmitt und Rudi Götz, Kreisfeuerwehrinspekteur a.D., für die umfangreichen und detaillierten fachlichen Stellungnahmen. Rudi Götz hat selbst eine Stellungnahme angefertigt, in der ausführlich und nachvollziehbar die sicherheitstechnischen Bedenken gegen die Vorzugsvariante des LBM dargestellt werden.
Die gesamte Stellungnahme des Landkreises ist in der Sitzungsvorlage zur Sitzung des Kreisausschusses im Gremieninformationssystem des Landkreises Südliche Weinstraße unter https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/si0057.asp?__ksinr=1514, dort bei Tagesordnungspunkt zwei, hinterlegt. Zusätzlich ist dort auch die Stellungnahme von Rudi Götz zu finden.
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