Mittwoch 19.August 2026

Kreis Germersheim: Wasserentnahme aus Bächen und Gräben bei Niedrigwasser untersagt

30. Juli 2026 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Symbolbild: Pfalz-Express / KI

Kreis Germersheim – Die anhaltende Trockenheit setzt den Gewässern im Kreis zu. In vielen Bächen, Gräben und kleineren Gewässern sind die Wasserstände inzwischen deutlich gesunken. Die Kreisverwaltung Germersheim ruft deshalb dazu auf, auf Wasserentnahmen zur Gartenbewässerung zu verzichten.

Besonders das Abpumpen von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass solche Verstöße mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Wasserstände in den Gewässern deutlich gesunken

Die Wasserbehörde wurde in den vergangenen Wochen mehrfach wegen der niedrigen Wasserstände kontaktiert. Die Verwaltung könne die knappen Wasserabflüsse zwar nicht direkt umverteilen, wolle aber auf die besondere Situation aufmerksam machen.

„Bitte gehen Sie sorgsam mit dem wertvollen Gut Wasser um. Jeder Liter, der in unseren Gewässern verbleibt, ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung der Biodiversität in unserer Region“, appelliert Landrat Martin Brandl an die Bevölkerung.

Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen fällt grundsätzlich unter den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch und ist ohne Erlaubnis möglich. Bei extrem niedrigen Wasserständen sollte aber auch darauf verzichtet werden, um die verbliebenen Lebensräume in Bächen und Gräben zu schützen.

Pumpen aus Bächen und Gräben sind verboten

Anders sieht es bei Wasserentnahmen mit Pumpen aus: Diese sind aus Bächen, Gräben oder anderen kleineren Gewässern grundsätzlich nicht erlaubt. Nach Angaben der Kreisverwaltung können solche Entnahmen Tiere und Pflanzen in den Gewässern erheblich beeinträchtigen.

„Es handelt sich bei Wasserentnahmen mit Pumpen nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, sagt Kreisbeigeordneter Christian Völker, der für den Bereich Umwelt zuständig ist.

Völker und Landrat Brandl zeigen Verständnis dafür, dass viele Gartenbesitzer angesichts der Trockenheit um ihre Pflanzen bangen. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass Wasser aus nahegelegenen Gewässern grundsätzlich nicht für die Gartenbewässerung genutzt werden sollte. Wer mit Gießkanne oder Eimer Wasser schöpft, darf dies nach derzeitiger Rechtslage weiterhin tun – eine Pumpe ist jedoch tabu.

Bei Fragen zu Wasserentnahmen berät die Wasserbehörde der Kreisverwaltung Germersheim. Weitere Informationen gibt es unter www.kreis-germersheim.de/gewaesserschutz.

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