
Helge Schwab
Foto: FWG RLP
Die Verwendung von Genderstern und sonstigen Binnenzeichen zur Herstellung einer vermeintlichen Geschlechtergerechtigkeit ist an rheinland-pfälzischen Schulen nicht zulässig. Sie kann weder von Schulleitungen noch Lehrkräften zur Pflicht gemacht werden. Es gilt nach wie vor das von der Kultusministerkonferenz beschlossene Amtliche Regelwerk von 2006.
Das geht aus einer Antwort des Ministeriums für Bildung auf eine Kleine Anfrage des bildungspolitischen Sprechers der Freie-Wähler-Landtagsfraktion, Helge Schwab, hervor. Er begrüßt die grundsätzliche Aussage des Ministeriums.
„Wir brauchen diese klaren, einheitlichen Regeln. Es kann doch nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler trotz dieser klaren Ansage aus Mainz aufgefordert werden, Binnenzeichen zu verwenden und mit schlechteren Zensuren rechnen müssen, wenn sie solchen Vorgaben nicht folgen“, betont Helge Schwab.
Er hatte ebenso wie Herbert Drumm, kultur- und wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, in den jüngsten Wochen und Monaten immer wieder darauf gedrängt, dass Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) eingehalten werden müssen. Beide verweisen wie auch das Bildungsministerium auf die Verwaltungsvorschrift „Neuregelung der deutschen Rechtschreibung“ vom 29. Mai 2006. Damit wurde der KMK-Beschluss vom 2. März 2006 auf Grundlage des Amtlichen Regelwerks umgesetzt.
„Die Vermittlung und Festigung der Rechtschreibung und Zeichensetzung gehören neben der Förderung der Ausdrucksfähigkeit zu den grundlegenden Aufgaben der Schule. Daher soll in allen Unterrichtsfächern, in denen schriftliche Äußerungen von Schülerinnen und Schülern gefordert werden, durch intensives Üben ein Beitrag zu normgerechtem und lesbarem Schreiben geleistet werden. Dem Fach Deutsch kommt dabei besondere Bedeutung zu“, heißt es in der Antwort des Bildungsministeriums auf die Kleine Anfrage wörtlich.
„Genauso sehen wir es auch! Binnenzeichen tragen eher zur Verwirrung als zur Klarheit bei. Sie erschweren das geforderte normgerechte und lesbare Schreiben“, so Helge Schwab.
Wer ist jedoch dafür zuständig, dass sprachliche Richtigkeit und äußere Form in den Schulen befolgt werden? „Auch hier macht das Ministerium eine klare Ansage: Es sind die örtlichen Schulleitungen. Im Falle von Verstößen wird die Schulaufsicht aktiv. Auch, wenn interessierte Kreise einen gegenteiligen Eindruck vermitteln, ist die Rechtslage eindeutig: Genderstern und andere Binnenzeichen haben an unseren Schulen nichts verloren. Sie tragen nur zur Verwirrung bei und nicht zu einer geschlechtergerechten Sprache in Wort und Schrift“, so Schwab.
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