Freitag, 19. April 2024

Kanzleramt stoppt Arbeitsstättenverordnung

26. Februar 2015 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die umstrittene Arbeitsstättenverordnung von Sozialminister Andrea Nahles (SPD) steht vor dem Aus: Laut eines Berichts des „Kölner Stadt-Anzeigers“ wird der bisherige Entwurf nach einer Intervention des Kanzleramts gestoppt und soll komplett neu erarbeitet werden.

Zuvor hatten die Arbeitgeber massiv gegen das Regelwerk protestiert, das unter anderem fensterlose Teeküchen verbieten und abschließbare Kleiderschränke für Mitarbeiter verlangen sollte. Offiziell wurde die Verabschiedung der Verordnung durch das Kabinett bei der Sitzung des Koalitionsausschusses in der Nacht zum Mittwoch nur erneut vertagt.

In hochrangigen Koalitionskreisen hieß es der Zeitung zufolge jedoch: „Das Ding ist tot.“ Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) habe schwere Einwände formuliert. Damit sei klar, dass der von Nahles vorgesehene Weg, die Verordnung zunächst unverändert zu verabschieden und anschließend zu verändern, nicht beschritten werde.

Das Kanzleramt fürchte, dass die von SPD-regierten Ländern dominierte Länderkammer die Veränderungsverordnung verwerfen könne. Stattdessen solle die Verordnung nun komplett neu erarbeitet werden. Gegen den bisherigen Entwurf war die Wirtschaft Sturm gelaufen. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer beschwerte sich über einem „bürokratischen Irrsinn in Absurdistan“.  (dts Nachrichtenagentur)

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2 Kommentare auf "Kanzleramt stoppt Arbeitsstättenverordnung"

  1. Ralle sagt:

    A. Nahles….Bürokratistin aus Leidenschaft.
    Vollkommen unfähig und auch total überflüssig, diese Person.

    • Christian Kunz sagt:

      Der ganze Bundestag ist über flüssig das ganze Geld was wir da sparen könnten die Bundesländer ausgeben und für ausgaben die alle betreffen gibt sein sammelkonto der Bundesländer und schon wäre Ruhe. Dann nach alles was man nicht braucht abschaffen z.b. Bundeswehr THW Außenminister Bundespolizei usw