Hat man sich in der Boutique ein Kleidungsstück gekauft, das nicht zu den übrigen Sachen passt oder ein Elektrogerät doppelt angeschafft (leider hat man es auch geschenkt bekommen), ist es eigentlich immer möglich, das Teil umzutauschen, wenn es nicht benutzt wurde. Meist ist noch nicht einmal ein Kassenzettel notwendig – Kulanz des Verkäufers dabei vorausgesetzt. Kürzlich besorgte ich mir eine Nasendusche in der Apotheke. Und wollte sie am nächsten Tag wieder unbenutzt, im Original Karton mit Kassenzettel zurückgeben, da mein Arzt eine eigene Medikation durchführen wollte. Was ich nicht wusste: Medikamente sind vom Umtausch ausgeschlossen.
„Der Apotheker muss für die fachgerechte Aufbewahrung garantieren“, sagte die Verkäuferin. Mein Ärger legte sich nach einiger Überlegungszeit. Denn: Sobald das Medikament die Apotheke verlassen hat, kann der Apotheker nicht mehr die Garantieleistung für das Medikament übernehmen. Selbst wenn Medikamente ungeöffnet sind und in der Originalverpackung zurückgegeben werden, muss der Apotheker sie dann entsorgen. Er weiß ja nicht, ob der Patient das Medikament im heißen Auto liegen ließ oder im feuchten Bad aufbewahrt hat. Die Verpackung kann zwar äußerlich intakt, doch die Wirkstoffe können verändert sein. Im Internet erzählt zum Beispiel Apotheker Wolfgang Rizy den Fall eines Mannes, der bei seiner Stammapotheke ein Medikament zurückgeben konnte, da die Packung äußerlich keine Beschädigung aufwies und der Inhalt vollständig war. „Was niemand wusste: Herr F. hatte das Arzneimittel nach dem Kauf zwei Tage bei hochsommerlichen Temperaturen in seinem Auto liegen lassen“, erzählt Rizy. Eine Frau erwirbt zufälligerweise das Medikament gegen ihren Bluthochdruck und wird nach der Einnahme sehr krank. Der Wirkstoff hatte sich durch die falsche Lagerung verändert.
Deshalb garantieren strenge Arzneimittelgesetze in Österreich wie in Deutschland, dass Arzneimittel ihre volle Wirkung behalten. Apotheker sind per Gesetz verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Die meisten Medikamente können bei Raumtemperaturen zwischen 20 und 25° C gelagert werden. Die Lagerung sollte trocken und vor Licht geschützt erfolgen. Daher sind Badezimmer oder Küchen eher nicht als Aufbewahrungsort für Arzneimittel geeignet. Nur wenige Arzneimittel müssen kühl unter 8° C (Kühlschrank) gelagert werden.
Alte Medikamente, die gegebenenfalls noch haltbar sind, können bei der Apotheke zurückgeben werden. Ob es rezeptpflichtige oder freiverkäufliche Medikamente sind, spielt keine Rolle. (desa)
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