Kaiserslautern/Landau: Zoll überprüft Gastronomiebetriebe

18. Juni 2019 | Kategorie: Landau, Südwestpfalz und Westpfalz

Symbilbild: dts Nachrichtenagentur

Kaiserslautern/Landau – Der Zoll hat am 7. Juni Gastronomiebetriebe überprüft. 54 Zöllner aus Kaiserslautern, Landau und Saarbrücken kontrollierten 50 Gaststätten und Restaurants. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Geprüft wurde unter anderem die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie das Vorliegen der Arbeitserlaubnisse und der Selbständigkeit.

Die angetroffenen Arbeitnehmer wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Sie sind verpflichtet Angaben zu ihren Arbeitgebern, ihren Lohnansprüchen, den Auszahlungsmodalitäten und der Dauer ihrer Anstellung zu machen.

Mehrfach sind weitere Überprüfungen notwendig, weil Anhaltspunkte für Verstöße vorlagen:

– 21 x Nichtzahlung des Mindestlohns in Höhe von 9,19 Euro

– 18 x Sozialversicherungsbetrug (Vorenthalten und Veruntreuen von

Arbeitsentgelt gem. § 266a Strafgesetzbuch)

– 10 x illegale Ausländerbeschäftigung

– 8 x Leistungsmissbrauch (zu Unrecht gezahlte Sozialleistungen)

– 7 x sonstige Anhaltspunkte

Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an. In einigen Fällen schließt sich eine Geschäftsunterlagenprüfung an. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse ergänzen die bisherigen Informationen der Personenbefragungen.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen