In Deidesheim ist am Donnerstag die 88. Frühjahrskonferenz der Justizminister der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin zu Ende gegangen.
Zwei Tage hatten die Minister über verschiedene aktuelle justizpolitische Fragen beraten.
Mertin ist froh, dass die von Rheinland-Pfalz eingebrachten Themenvorschläge eine Mehrheit bei seinen Kollegen fanden. „Bei fehlenden Ausweispapieren müssen wir über Grenzen hinweg in der Lage sein, schnell eine eindeutige Identifizierung von Nicht-EU-Ausländern durchzuführen. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, dass die Speicherung und der Austausch von Strafregistereinträgen und Fingerabdruckdaten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angezeigt sind. Dies wird die Strafverfolgung innerhalb der EU deutlich verbessern“, so Mertin.
Zudem baten die Justizminister der Länder den Bundesminister der Justiz, Heiko Mass, zu prüfen, ob die zunehmenden Beleidigungsdelikte vor allem im Internet („Hate Speech“) einer entsprechenden strafrechtlichen Anpassung bedürfen.
Ein weiteres zentrales Thema war der Bericht der von der Justizministerkonferenz im Juni 2015 eingesetzten Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“, die sich intensiv mit den Folgen der Digitalisierung auf das Zivilrecht befasst hat.
Zentral waren Überlegungen zur Schaffung eines „Dateneigentums“, dem digitalen Vertragsrecht, dem digitalen Persönlichkeitsrecht sowie dem digitalen Nachlass. Die Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe nach fast zweijähriger Arbeit in einem gut 400-seitigen Abschlussbericht dargelegt, der sich umfassend mit der Materie beschäftigt.
Intensiv diskutiert wurde auch das Zeugnisverweigerungsrecht bei Personen, die nicht verheiratet sind.
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der Koordinator der B-Länder, lobte Herbert Mertin für seinen „großen Einsatz bei der Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Frühjahrskonferenz.“ Man sei rechtspolitisch in konstruktiven Gesprächen in guter Atmosphäre bei wichtigen Themen ein gutes Stück vorangekommen.
Als Beispiel nannte Bauback die nachträgliche Therapieunterbringung für Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit sich erst während der Haft ergibt oder die Bekämpfung von Cyberkriminalität.
Bausback weiter: „Leider ist die Mehrheit der Länder dem bayerischen Vorschlag, die Erweiterung der elektronischen Fußfessel auf Stalking-Delikte zu prüfen, nicht gefolgt.“ Die Justizministerkonferenz habe eine große Chance verpasst, ein deutliches Signal für mehr Opferschutz beim Stalking zu setzen.
Neben den fachlichen Diskussionen verabschiedeten die Justizminister auch eine „Deidesheimer Erklärung“. Unter dem Titel „Eine starke Justiz für einen starken Rechtsstaat“ bekräftigen sie darin gemeinsam die hohe Bedeutung der Justiz für die Innere Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Weitere Informationen sowie sämtliche Beschlüsse der Konferenz gibt es auf www.justizministerkonferenz.de.

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