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Interview mit dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Tobias Lindner: CETA und Ukraine – wie geht es weiter?

19. März 2015 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional, Regional

Tobias Lindner ist Obmann der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Haushaltsausschuss, Mitglied im Verteidigungsausschuss[ und im Rechnungsprüfungsausschuss. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der NATO. In der rheinland-pfälzischen Landesgruppe der Grünen-Bundestagsabgeordneten ist er stellvertretender Vorsitzender.
Foto: pfalz-epress.de

Südpfalz /Kanada – – Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen) reiste Mitte Februar mit einer Delegation der deutsch-kanadischen Parlamentariergruppe zu Gesprächen nach Kanada.

Das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) stand auf der Tagesordnung, ebenso die Außenpolitik und die Rolle der beiden Länder in der NATO.

CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist in Teilen sehr umstritten. Besonders beim Investitionsschutz herrscht viel Unsicherheit. Dieser soll Unternehmen ermöglichen können, bei veränderter Rechtslage von Staaten Schadensersatz zu fordern.

CETA wurde ab 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, im September 2014 zum Verhandlungsabschluss veröffentlicht. Während die Einen große Chancen für die Wirtschaft durch den Abbau von Handelsbarrieren sehen, fürchten Andere die Verwässerung europäischer Standards und einen möglichen Missbrauch von Klagerechten.

Herr Dr. Lindner, viele Bundesbürger haben große Bedenken zu den Freihandelsabkommen mit dem nordamerikanischen Kontinent. Mit Kanada wird CETA verhandelt. Wie liefen die Gespräche?

Über CETA haben wir ein Gespräch geführt mit dem Chefunterhändler der Provinz Quebec für das CETA-Abkommen, mit der Außenministerin für internationale Beziehungen und natürlich mit Parlamentariern. Was extrem spannend ist, da das kanadische Parlament in den nächsten zwei Jahren das Abkommen billigen muss.

Natürlich ist es erstrebenswert, wenn sich zwei Wirtschaftsräume wie Kanada und die EU auf gemeinsame Regeln einigen können – solange das nicht bedeutet, dass Standards geschliffen werden.

Konträr verliefen die Gespräche dann vor allem beim Thema Investitionsschutzabkommen.

Von deutscher Seite aus sind die Meinungen im Bundestag sehr unterschiedlich, ich persönlich und auch Kollegen von der SPD und der Linken haben unsere großen Bedenken vorgebracht.

Welcher Art?

Ich kann gut verstehen, dass man in einem Vertrag einen Konfliktlösungsmechanismus vereinbart, also festlegt, was man tut, wenn man sich über Teile des Vertrages nicht einig ist. Aber das kann man vor normalen Gerichten tun. Ich verstehe nicht, warum es hierzu private Schiedsgerichte braucht.

Diese Idee eines Schiedsgerichts stammt ursprünglich aus Abkommen mit Entwicklungsländern, als man nicht wusste, ob es überhaupt ein Rechtssystem gibt, bei denen Firmen ihre Rechte durchsetzen können.

Nur haben Kanada und Deutschland ja ein ordentliches Rechtssystem, es gibt also keinen Grund für private, nicht öffentlich tagende Schiedsgerichte.

Überraschend für mich war dabei die Reaktion unserer kanadischen Gesprächspartner: Die EU habe diese Schiedsgerichte gewollt, die Kanadier hätten sie nie gebraucht. Das wurde mir sehr deutlich gesagt. Anscheinend kam die Initiative dazu von der EU-Kommission, was wiederum zeigt, dass es problematisch ist, solche Verhandlungen nicht öffentlich, sondern im Geheimen zu führen.

Man erfährt erst jetzt nach Ende der Verhandlungen, wer was wollte?

Gewissermaßen. Es kann jedoch nicht sein, dass man dem Deutschen Bundestag das Abkommen zur Abstimmung vorlegt und sagt „friss oder stirb“, zumal wir bis heute keine offizielle deutsche Übersetzung des Vertragswerks haben. Deshalb sage ich: Legt mir vor der Abstimmung erst einmal den Vertrag in deutscher Sprache vor.

Welche Befugnis haben denn nun die Schiedsgerichte?

Die Kanadier versuchten deutlich zu machen, dass nur in extrem wenigen Fällen überhaupt ein Investor wirklich klagen könnte.

Die große Sorge, die ich habe, ist, dass über ein Schutzabkommen versucht wird, Gesetzgebung und Demokratie auszuhebeln. Zum Beispiel: ´Ihr Deutschen habt eine Nichtraucherschutzgesetzgebung, das behindert als Zigarettenkonzern meine Investitionen – ich klage.´ Das ist natürlich leicht übertrieben, aber zur Verdeutlichung geeignet.

Man hat behauptet, dass man auf solche Dinge Rücksicht genommen hat und der Investor quasi nur finanziellen Schadensersatz bekommen würde – nach dem Motto: ´Beruhigt euch, ein normaler Unternehmer nutzt das Schiedsgericht sowieso nicht, denn er kann bei einem Klagerecht vor ordentlichen deutschen Gerichten mehr herausholen.´

Wenn aber tatsächlich der reguläre Rechtsweg stärker ist wie behauptet, dann können wir die Schiedsgerichtsklausel auch ganz streichen.

Sind Möglichkeiten zu einer Streichung oder Änderung überhaupt gegeben?

Wir haben deutlich gemacht, dass noch lange nicht gesichert ist, dass es im Bundestag für das Abkommen in dieser Form eine Mehrheit gibt. Dass man uns nicht vor die Wahl stellen kann: ja oder nein, sondern dass wir ein so umfangreiches Vertragswerk selbst gründlich prüfen müssen.

Wenn man die Wahl hat, am Abkommen ein Details zu ändern oder das ganze Abkommen scheitern zu lassen, würde ich mir nochmals aus Sicht der Kanadischen Regierung sehr gut überlegen, was ich tue.

Wie sieht das mit den Standards aus?

In diese Details sind wir noch nicht gegangen, da kennen wir das Abkommen noch nicht gut genug.

Zum Thema gentechnisch verändertes Essen haben wir natürlich unsere Bedenken klar gemacht. Für uns war in der Kürze der Zeit jedoch der wichtigste Punkt das Investitionsschutzabkommen, also die Schiedsgerichtsklausel. Da haben wir nachgebohrt.

Fallen nun alle Exportzölle?

Es gibt Ausnahmen. Mit dem Landwirtschaftsminister von British Columbia habe ich über die Chancen des Pfälzer Weins in Kanada gesprochen. Die Kanadier schützen ihren Importmarkt massiv mit Zöllen. Das Interessante dabei ist: Wein haben die Kanadier aus CETA herausgenommen – da wird es keine Liberalisierung geben.

Noch ein Wort zur Außenpolitik – Sie haben auch über die Ukraine-Krise gesprochen?

Ich habe vor allem mit Abgeordneten im Parlament gesprochen, die der deutschen Freundschaftsgruppe angehören. Natürlich war der Ukraine-Russland-Konflikt ein wichtiges Thema. Einigkeit besteht darin, dass es nicht sein kann, dass 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg mitten in Europa Grenzen mit Gewalt verschoben werden, wie Russland das mit der Krim getan hat.

Ich habe aber auch verdeutlicht, dass man in Deutschland davon überzeugt ist, dass Waffenlieferungen keine Lösung sein können. Wenn die eine Seite aufrüstet, wird die andere nachrüsten.

Was wären Ihre Vorschläge bei einer weiteren Eskalation?

Unabdingbar sind zusätzliche OSZE-Beobachter. Und wichtig ist es, über zusätzliche Sanktionen nachzudenken für den Fall, dass Russland sich nicht an die Vereinbarung von Minsk hält.

Weitere Sanktionen auf dem Finanzsektor für ausgewählte russische Banken dürfen dann kein Tabu sein. Wenn die Oligarchen vom internationalen Finanzmarkt abgeschnitten sind, verringert sich Putins Rückhalt.

Vielen Dank für das Gespräch.  (cli)

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