Montag, 17. Juni 2024

Intensivstraftäter aus Somalia wird nach Haftentlassung in VG Landau-Land untergebracht

24. Mai 2024 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

JVA Frankenthal
Foto: Pfalz-Express

VG Landau-Land – Ein 35-jähriger Migrant aus Somalia wird nach seiner Haftentlassung in der JVA Frankenthal in eine Unterkunft in der Südpfalz gebracht. Abgeschoben werden kann er vorerst nicht.

Die Maßnahme erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt, das die Verbandsgemeinde Landau-Land dazu verpflichtete. Der Mann, der seit über zehn Jahren in Deutschland als „Schutzsuchender“ lebt, hat ein umfangreiches Strafregister.

Der somalische Flüchtling ist zwar ausreisepflichtig, aber wegen der Weigerung der somalischen Regierung, den Mann zurückzunehmen und die entsprechenden Papiere auszustellen, wird er vorerst in Deutschland bleiben. Die Behörden überwachen den Mann engmaschig und haben ihm räumliche Beschränkungen auferlegt. Ein privater Sicherheitsdienst wird rund um die Uhr vor der Wohngruppe postiert.

Der Mann wurde wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung im Jahr 2022 in Untersuchungshaft genommen. Er hatte sich in den vergangenen Jahren zu einem Intensivstraftäter mit einem umfangreichen Strafregister im Bereich Drogen- und Gewaltkriminalität entwickelt.

Der Fall hat wiederholt politische Diskussionen ausgelöst. Die südpfälzischen Abgeordneten Christine Schneider (CDU, Europäisches Parlament) und Dr. Thomas Gebhart (CDU, Bundestag) haben sich deswegen an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gewandt.

 „Die Kommunen dürfen mit solchen Fällen nicht allein gelassen werden. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf.“, so die beiden Politiker. Der Mann habe sich schwerer Vergehen schuldig gemacht und das Rückfallrisiko werde als sehr hoch eingeschätzt. „Wer unser Recht so offensichtlich missachtet und bricht, verwirkt sein Bleiberecht.“

Die Gemeinde und die Bevölkerung würden mit der Unterbringung straffällig gewordener Flüchtlinge und ihren Ängsten alleine gelassen, so Schneider und Gebhart: „Die Menschen vor Ort haben ein Recht auf ein Einschreiten durch Bund und Land – und zwar bevor etwas passiert. Wir haben die Bundesinnenministerin gebeten, endlich für Lösungen in solchen Fällen zu sorgen.“

Die beiden Abgeordneten wollen von Faeser wissen, wieso ein Ausreisearrest in einem solchen Fall nicht möglich sein soll. (cli)

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