Freitag, 19. April 2024

Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Erster Todesfall in Rheinland-Pfalz

19. März 2020 | Kategorie: Rheinland-Pfalz

Landtag Rheinland-Pfalz
Foto: Pfalz-Express

RLP. Das Gesundheitsministerium wurde soeben über einen Todesfall informiert: Es handelt sich um eine 84-jährige Frau aus dem Westerwaldkreis, die am 17. März in instabilem Zustand in die Paracelsus-Klinik in Bad Ems eingeliefert wurde.

Sie wurde auf die Intensivstation des Krankenhauses gebracht und verstarb kurze Zeit später. Die verzögerte Meldung erklärt sich dadurch, dass das Ergebnis der Diagnostik erst seit heute vorliegt.

Stand: 19. März -11 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz.

Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Unterstützung der Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz

In den letzten Tagen unterliegen die Ereignisse und Entwicklungen rund um die Ausbreitung und Eindämmung des Corona-Virus einer enormen Dynamik. Die damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere die Kontaktreduzierung, sind zum Schutz unserer Gesellschaft dringend notwendig. Hiermit verbunden sind viele Fragestellungen der Bürger, die die Landesregierung angemessen beantworten möchte.

Das Arbeitsministerium hat daher heute häufig gestellte Fragen und Antworten („FAQs“) im Zusammenhang mit der Corona-Entwicklung online gestellt.
Die Landesregierung informiert mit diesen Hinweisen Arbeit­nehmer sowie Arbeitgeber über die wichtigsten allgemeinen Fragestellungen zum Arbeitsverhältnis.

Sie beobachtet die aktuellen Entwicklungen genau und prüft eventuell weitere erforderliche Maßnahmen. „Allen Beschäftigten in den Bereichen, die nicht von kontaktreduzierenden Schließungen betroffen sind, wird viel abverlangt. Ihr Schutz ist mir besonders wichtig. Dies gilt insbesondere für den Einzelhandel“, betonte Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Daher hat das Arbeitsministerium Verhaltensempfehlungen zusammengestellt. Die Empfehlungen richten sich an alle Beschäftigten, aber auch an die Arbeitgeber und alle Menschen, die Geschäftslokale aufsuchen. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler appelliert an alle Arbeitgeber, den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten jetzt besonders im Blick zu haben.

Sie fordert dazu auf, den Empfehlungen entsprechend auch mit organisatorischen Vorkehrungen alles dafür zu tun, ein Infektionsrisiko möglichst weit zu reduzieren: „Nur gemeinsam können wir diese Entwicklung bewältigen. Dabei geht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten immer vor. Die Vermeidung von Ansteckungen ist sehr ernst zu nehmen. Freistellungsregelungen und die weite Auslegungen der arbeitsrechtlichen Vorgaben tragen hierzu bei“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Beratung für Betriebs- und Personalräte

Die Technologieberatungsstelle (TBS) Rheinland-Pfalz hat in Abstimmung mit den Gewerkschaften und dem Arbeits­ministerium das Angebot an die aktuelle Situation angepasst. Allen Mitbestimmungsgremien wird empfohlen, noch in dieser Woche vorsorglich eine Pandemiebetriebsvereinbarung zu Kurzarbeit, mobiles Arbeiten, etc. abzuschließen und die Beschlussfähigkeit der Gremien sicherzustellen.

Eine Telefonhotline der Technologieberatungsstelle steht Betriebs- und Personalräten und anderen gewählten Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ansprechpartner zur Verfügung.

Nähere Informationen dazu sind erhältlich unter www.tbs-rheinlandpfalz.de.

Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler begrüßt das außerordentliche Engagement, Arbeitnehmer zu unterstützen oder über Netzwerke Antworten zu finden. „Insbesondere das Angebot der TBS, Seminare zu Kurzarbeit im Onlineformat anbieten, ist ein Gebot der Stunde. Betriebsräten wird empfohlen zu versuchen, einen tragfähigen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Erfordernissen für das Unternehmen und den Interessen der Arbeitnehmer zu finden, um Nachteile für die Beschäftigten so weit wie möglich zu vermeiden.“

Das Instrument der Kurzarbeit hat sich bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 bewährt. Es ist auch ein wichtiges Instrument um die Auswirkungen des Corona-Virus abzufangen. Die FAQs des Arbeitsministeriums informieren umfassend über die Voraussetzungen, unter denen der Bezug von Kurzarbeitergeld erfolgen kann.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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