
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Seit dem Start des 49-Euro-Tickets tauchen zunehmend Fälschungen auf. „Mal reisen Fahrgäste mit kopierten QR-Codes oder mit manipulierten Tickets“, sagte der Ehrenvorsitzende des Fahrgastverbands Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Über die Zahl der Verstöße und Höhe des Schadens kann der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) laut eigener Aussage keine Angaben machen. „Gefälschte und von Dritten genutzte Deutschlandtickets sind seit Einführung des Tickets im Umlauf“, sagte der Sprecher der Eisenbahngesellschaft Metronom, Richard Lemloh.
Das Unternehmen habe deshalb die Kontrollen verschärft. „Unser Personal ist dazu angehalten, sich grundsätzlich entsprechende Lichtbildausweise wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein als Legitimation vorzeigen zu lassen“, so der Sprecher. Alle 49-Euro-Tickets – digital und analog – tragen einen QR-Code sowie den Namen des Karteninhabers.
Die Fahrkarte gilt nur für den Abonnenten. „Werden Tickets gefälscht oder von Dritten genutzt, stellen wir im Regelfall auch die entsprechenden Strafanträge“, sagte Lemloh. Auch die Deutsche Bahn zeigt Reisende bei der Bundespolizei an, wenn der Verdacht auf Betrugsversuch besteht, sagte ein DB-Sprecher. „Fahrgäste mit einem gefälschten Ticket müssen mit einem Strafverfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung und Beförderungserschleichung rechnen“, sagte die Berliner Fachanwältin für Strafrecht, Vanessa Gölzer.
„Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor.“ Trete jemand erstmals mit der Fälschung eines 49-Euro-Tickets strafrechtlich in Erscheinung, sei mit einer Geldstrafe zu rechnen, so Gölzer. „Wie hoch die Strafe konkret ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es spielen Vorstrafen, das Verhalten bei und nach der Tat, der Hintergrund des Handelns und das Einkommen der betroffenen Person ei
ne Rolle.“ (dts Nachrichtenagentur)

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