Samstag, 20. April 2024

Haßloch: Neujahrsempfang am 8. Januar fällt aus

7. Dezember 2020 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim

In Haßloch wird es wegen Corona keinen Neujahrsempfang geben.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Haßloch. Der Neujahrsempfang der Gemeindeverwaltung Haßloch zu Beginn eines jeden Jahres ist im Großdorf bereits eine lieb gewonnene Tradition.

Auch für den Start ins Jahr 2021 war der Neujahrsempfang fest terminiert und hätte am 8. Januar stattfinden sollen. Doch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation und den damit einhergehenden Regelungen für Veranstaltungen ist eine Durchführung nicht möglich.

Aus diesem Grund wird man in 2021 auf den Neujahrsempfang verzichten. „Diese Entscheidung kommt für die meisten sicherlich nicht überraschend, ist aber dennoch bedauerlich, da der Neujahrsempfang für viele Haßlocher eine gesellige Veranstaltung mit der Möglichkeit zum regen Austausch ist“, so der Erste Beigeordnete und zukünftige Bürgermeister Tobias Meyer.

Bund und Länder hatten sich am 2. Dezember auf die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 10. Januar 2021 verständigt, wonach Veranstaltungen dieser Art ohnehin untersagt bleiben.

„Auch nach dem 10. Januar ist vorerst vermutlich nicht mit einer Entspannung der Situation zu rechnen, die einen Neujahrsempfang mit bis zu 500 Gästen rechtfertigen würde“, so Meyer weiter.

Ob der Neujahrsempfang beispielsweise im Rahmen eines Frühjahrsempfangs, wie man ihn aus einigen Verbandsgemeinden in der Region kennt, nachgeholt wird, hängt von der jeweiligen Situation ab und wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Mit dem Verzicht auf den Neujahrsempfang entfällt auch die Verleihung der Haßlocher Verdienstmedaille. „Die jeweiligen Träger sollen in einem feierlichen Rahmen für ihre Verdienste geehrt werden, damit ihr Engagement eine entsprechende öffentliche Würdigung erfährt“, so Meyer.

Mit der Verdienstmedaille in Silber oder Gold werden Bürger geehrt, die sich in besonderer oder in herausragender Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Über die Träger entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde.

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