
Franziska Giffey
Foto: dts Nachrichtenagentur
Im Streit um mögliche Plagiate in ihrer Promotion hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) jetzt Konsequenzen gezogen und verzichtet auf ihren Doktortitel.
Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, dass Giffey dies in einem Schreiben an den Präsidenten der Freien Universität mit dem Datum 13. November 2020 mitgeteilt habe. Noch am Mittag war Giffey in der Bundespressekonferenz Journalistenfragen auffällig schmallippig ausgewichen und hatte gesagt, sich zuerst gegenüber der Universität äußern zu wollen.
Die Funke-Zeitungen zitieren aus dem Brief: „(…) um weiteren Schaden von meiner Familie, meiner politischen Arbeit und meiner Partei abzuwenden, erkläre ich, den mir am 16. Februar 2010 von der Freien Universität Berlin mit der Gesamtnote `magna cum laude` verliehenen Titel Dr. rer.pol ab sofort und auch zukünftig nicht mehr zu führen.“
Giffey betont in ihrem Brief an den Universitäts-Präsidenten Günter Ziegler, Präsident und Präsidium hätten als das höchste Gremium der Universität den vor über einem Jahr einstimmig gefassten Beschluss und ihre bisherige fachliche und rechtliche Auffassung ohne Vorliegen eines neuen Sachverhalts revidiert. Dies nehme sie zur Kenntnis.
Giffey schreibt weiter, sie habe ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Und weiter: „Sie als Präsident der Universität haben mir im letzten Jahr mitgeteilt, dass eine Entziehung des Doktorgrades nicht als verhältnismäßig bewertet wird“. Giffey habe auf diesen Entschluss vertraut. Die Ministerin schließt den Brief ohne Nutzung ihres Titels.
Die öffentliche Auseinandersetzung um Giffeys Doktor-Arbeit geht schon über viele Monate und hatte auch dazu geführt, dass sich die SPD-Politikerin nicht als Kandidatin für das Amt der SPD-Parteivorsitzenden zur Verfügung stellte. Die Universität hatte unterdessen angekündigt, die Arbeit erneut einer Überprüfung zu unterziehen, da ein minderschwerer Fall „im Schlussbericht des Prüfgremiums nicht dargetan worden“ sei und deshalb erneut geprüft werden müsse. Prüfer hatten an mehreren Dutzend Stellen der Promotions-Arbeit „objektive Täuschung“ festgestellt. (dts Nachrichtenagentur/red)

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