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Germersheim – Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat entschieden: Die Anfechtungsklage der Bürgerinitiative (BI) „Kein Gefahrstofflager“ zur Genehmigung des Gefahrstofflagers (70 Tonnen) wurde abgewiesen.
„Allerdings kennen wir noch nicht die Gründe für diese Entscheidung, da die schriftliche Begründung noch fehlt“, so Reinhard Werner von der BI. Man wolle nun abwarten und nach Erhalt der Urteilsbegründung entscheiden, ob die BI in Revision gehen will.
Der Vertreter der US-Army habe bestätigt, dass man je nach geopolitischer Lage reagieren müsse und deshalb die höchste Gefahrgutklasse 6.1A beantragt habe, so die BI. „OK, wenn dem so ist, dann aber bitte auch die höchsten Sicherheitsmaßnahmen entsprechend einem zivilen Lager“, sagt Werner.
Das Verfahren zur Erweiterung auf 1900 Tonnen wird von der SGD-SÜD im Kenntnisgabe-Verfahren abgewickelt. Eine Akteneinsicht in den Antrag inklusive der Stoffliste werde der BI verwehrt. „Das heißt, welche gefährlichen Stoffe sollen hier gelagert werden.“
Was man nun erlebe, habe nichts mit Demokratie, Transparenz und der Möglichkeit der Kontrolle des staatlichen Handels durch den Bürger zu tun kritisiert die BI harsch. „Selbstverständlich werden wir Widerspruch gegen den Bescheid zur verweigerten Akteneinsicht einlegen. Unsere Arbeit für die Sicherheit von Mensch und Natur, links und rechts des Rheins rund um Germersheim, geht weiter.“
Auch zum neu einzurichtenden Sammelplatz für gefährliche Abfälle auf dem US-Depot gebe es widersprüchliche Neuigkeiten. „Viele Themen, über die wir mit Ihnen beim nächsten Infostammtisch diskutieren möchten“, lädt die BI alle Interessierten ein.
Termin: 6. Februar 2020, 19 Uhr, Vinothek PAN in Germersheim, Klosterstraße 2.
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