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Germersheim: Keine Immissionsschutzprüfung notwendig für Gefahrstofflager in US-Depot [mit Video]

3. Juli 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Foto und Video: Pfalz-Express/Licht

Germersheim – Im US-Depot darf das Gefahrstofflager von 70 auf 1.900 Tonnen erweitert werden – und zwar ohne immissionsschutzrechtliches Verfahren und Genehmigung.

Das teilte Landrat Dr. Fritz Brechtel bei einer Pressekonferenz am Mittwochnachmittag mit. Das bereits laufende Verfahren dazu – eigentlich zu 90 Prozent abgeschlossen – wird damit abgebrochen. Künftig geht es nur noch um das Bauantragsverfahren, dafür ist dann die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) zuständig. Zwei von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebene unabhängige Gutachten waren beide zum selben Ergebnis gekommen.

Keine Rechtsgrundlage

Der Antragsteller, die US-Army, hatte sich laut Brechtel in Gesprächen ohne Probleme bereit erklärt, das immissionsschutzrechtliche Verfahren mitzutragen, aber tatsächlich besteht dafür keine Rechtsgrundlage. Das erläuterte Rechtsanwalt Stefan Wahlen von der Kanzlei Nonnenmacher in Karlsruhe. Was für zivilwirtschaftliche Anlagen gilt, gilt noch lange nicht für militärische. Seit zwei Jahren gibt es ein Tauziehen mit der Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ wegen der geplanten Erweiterung und wegen einer früheren.

Es sei der Bevölkerung wahrlich schwer zu vermitteln, dass für militärische und zivile Einrichtungen nicht dieselbe Rechtsgrundlage gelte, sagte Brechtel. Er wolle sich dafür einsetzen – bis in die höchsten Stellen – dass dies geändert und der rechtliche Rahmen angepasst werde. Die Kreisverwaltung Germersheim habe aber nun die Verpflichtung, das laufende Genehmigungsverfahren zu beenden.

„Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger werde ich mich selbstverständlich weiterhin einsetzen. Sie ist unabhängig von Zuständigkeiten zu gewährleisten“, so Brechtel weiter.

Brechtel stellte klar, dass die Gaststreitkräfte die Verpflichtung haben, den Rechtsrahmen des Gastlands einzuhalten und das nach Kenntnis der Kreisverwaltung auch tun. „Die US-Behörden waren stets bereit, alle im laufenden Verfahren geforderten Unterlagen vorzulegen. Diese auch weiterhin bestehende Kooperationsbereitschaft geht sogar so weit, dass die US-Behörden bereit gewesen wären, sich trotz der neuen Erkenntnisse auch weiterhin dem Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.“

Im Lauf des Verfahrens wurden beispielsweise zwei voneinander unabhängige Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen in Auftrag gegeben. Beide Fachbüros kamen (wiederum unabhängig voneinander) zu dem Ergebnis, dass von der Anlage keine erhöhte Umweltbeeinträchtigung ausgeht.

Brechtel betonte nochmals, dass im Lager Betriebsstoffe wie Schmiermittel und Frostschutzmittel, aber keine Gefahrstoffe in Reinform gelagert würden. Weiter verarbeitet werden sie dort ebenfalls nicht. Überwacht wird das Lager vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Baiudbw).

Falls es im Lager jemals zu einem Zwischenfall käme, sei man mit gemeinsamen Übungen der Werksfeuerwehr im US-Depot und den hiesigen Feuerwehren mit gemeinsam absolvierten Übungen vorbereitet, versicherten auch  Dezernent Michael Gauly und Fachbereichsleiter Stefan Hesse. Im Fall einer größeren Gefahrenlage ist immer der Kreis zuständig.

Einmalig in Deutschland

Laut Rechtsanwalt Wahlen ist es übrigens das erste Mal deutschlandweit, dass eine Immissionsschutzprüfung in einem solchen Fall überhaupt angegangen wurde. Deshalb gab es keine Präzedenzfälle. In vergleichbaren Fällen habe es entweder keine Kritik gegeben oder man sei gar nicht erst auf die Idee gekommen, eine Immissionsschutzprüfung anzusetzen.

DLA nimmt Stellung

Die Defense Logistics Agency (DLA) Distribution Europe, die das Depot betreibt, ließ wissen: „Die US-Streitkräfte fühlen sich verpflichtet, gute Gäste und gute Nachbarn in Deutschland zu sein. Nach Maßgabe der internationalen Abkommen werden wir nur Einrichtungen errichten und betreiben, welche die einschlägigen deutschen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen oder sogar übertreffen. Unsere enge Zusammenarbeit mit den deutschen Baubehörden, den örtlichen Behörden sowie die kompetente Betriebsüberwachung der Bundeswehr im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufsicht gewährleistet, dass unsere Einrichtungen keine Gefahr für unsere örtlichen Arbeitnehmer, unsere Nachbarn, die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellen.“

Man wolle die Lagereinrichtung in Gebäude 7915 durch den Einsatz modernster Systeme und Technologien ausbauen und verbessern, erklarte die DLA. „Für unsere Partnerschaft mit den öffentlichen Behörden und den umliegenden Gemeinden ist ein hohes Maß an Transparenz weiterhin unverzichtbar.“ (cli)

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