Schleswig – Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Auslieferung des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont nach Spanien für zulässig erklärt.
Allerdings gelte das nur für den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion sei dagegen nicht zulässig.
Die spanischen Behörden würden Puigdemont „nachvollziehbar eine Mitverantwortung für die Eingehung von finanziellen Verpflichtungen zu Lasten der öffentlichen Kassen vorwerfen“. Ob sich diese Vorwürfe im Ergebnis bestätigten, sei ausschließlich im Rahmen des spanischen Strafverfahrens zu klären.
Die Puigdemont vorgeworfenen Handlungen erfüllten dagegen weder den deutschen Straftatbestand des Hochverrats noch den des Landfriedensbruchs. Ein Ausmaß an Gewalt, wie es die Vorschrift des Hochverrats vorsehe, sei durch die Auseinandersetzungen in Spanien nicht erreicht worden.
Eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs scheide aus, weil es dem früheren katalanischen Regionalpräsidenten lediglich um die Durchführung des Referendums gegangen sei. Er sei kein „geistiger Anführer“ von Gewalttätigkeiten gewesen, so das Gericht.
Puigdemont bleibt zunächst auf freiem Fuß. Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundeslandes muss eine Auslieferung noch bewilligen. (dts Nachrichtenagentur)

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