Neumünster – Der deutsche Anwalt des in Schleswig-Holstein festgesetzten ehemaligen Katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont droht mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht, wenn sein Mandant nicht sofort freigelassen wird.
Die Bundesregierung solle „unverzüglich“ erklären, dass Deutschland eine Auslieferung politisch keinesfalls bewilligen werde, sagte Wolfgang Schomburg der „Süddeutschen Zeitung“.
Eine solche politische Bewilligung des spanischen „Rechtshilfeersuchens“ ist nach den Regeln des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe notwendig – unabhängig von der juristischen Entscheidung des Gerichts.
Bewilligungsbehörde sei angesichts der Bedeutung des Falles die Bundesregierung in Gestalt von Justizministerin Katarina Barley, sagt Puigdemonts Anwalt.
Dieser ist nicht ein Irgendjemand: Schomburg war Bundesrichter in Karlsruhe; sodann wurde er von der UN-Vollversammlung als erster deutscher Strafrichter an ein internationales Strafgericht gewählt; er war Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag und dann für Ruanda in Arusha.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte er, dem Auslieferungsverfahren müsse „so oder so“ ein Ende bereitet werden – „um nicht spanische Interessenskonflikte auf deutschem Boden austragen zu lassen“.
Mit „so oder so“ meint Schomburg, das Verfahren müsse juristisch oder politisch, am besten „juristisch und politisch“ beendet werden. Schomburg vertritt Puigdemont zusammen mit seinem Sohn, dem Wirtschaftsstrafrechtler Sören Schomburg.
Juristisch steht eine Entscheidung offenbar erst nach Ostern an. Die Akten seien wohl, wie Schomburg dazu etwas spitz bemerkte, „zu Fuß von Neumünster nach Schleswig zum Oberlandesgericht unterwegs“.
Die Amtsrichterin in Neumünster hatte am Montag entschieden, dass Puigdemont zunächst weiterhin in Gewahrsam zu halten sei.
Schomburg geht davon aus, dass der von den spanischen Behörden ausgestellte Haftbefehl gegen Puigdemont, der sehr unpräzise und oberflächlich sei, juristisch keinen Bestand haben werde.
Er appellierte an die Justiz, schnell und penibel zu prüfen. Es sei bereits unklar, um welchen Haftbefehl es sich eigentlich handeln solle: Es stünde „Europäischer Haftbefehl“ und „Internationaler Haftbefehl“ darüber.
Der Gewaltvorwurf gegen Puigdemont sei „unhaltbar“, der Vorwurf der Korruption „abenteuerlich“. Dieser Korruptionsvorwurf stütze sich darauf, dass Puigdemont als Ministerpräsident eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit habe durchführen lassen; die habe natürlich Geld gekostet.
Zum Gewaltvorwurf hatte Puigdemont selber vor der Amtsrichterin ausgesagt, „zu keinem Zeitpunkt in seinem Leben jemals Gewalt ausgeübt oder unterstützt“ zu haben, jegliches Gewaltkonzept sei für ihn „gänzlich inakzeptabel“.
Sein Anwalt Schomburg sagte, alle im Haftbefehl dargestellten Gewaltdelikte bezögen sich auf andere Personen. (dts Nachrichtenagentur)
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Das Verhalten unseres „Rechtsstaates“ ist eine Schande und ich stelle mir die Frage ob ich nun auch die Costa Brava als Urlaubsziel für die Zukunft vergessen kann.
Freiheit für Regionalpräsident Puigdemont !!!