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Flüchtlingsgipfel in Germersheim: „Riesige Herausforderung – aber machbar“

12. Dezember 2015 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional, Regional
Flüchtlingsgipfel am 8. Dezember. Fotos: pfalz-express.de/Licht Grafiken: Kreisverwaltung Germersheim

Flüchtlingsgipfel am 8. Dezember.
Fotos: pfalz-express.de/Licht
Grafiken: Kreisverwaltung Germersheim

Germersheim – Der zweite Flüchtlingsgipfel des Kreises in der BBS-Aula in Germersheim stand ganz im Zeichen eine Straffung und ergebnisorientierten Bewältigung des Flüchtlingszustroms.

Die Prioritäten skizzierte Landrat Dr. Fritz Brechtel grob in die Bereiche menschenwürdige Unterbringung, effektives Netzwerken und Zentralisierung der Helfer und Helfer-Organisationen und Integrationsmaßnahmen der Geflüchteten.

Für die Unterbringung gelte nach wie vor: Alles ankaufen oder anmieten, was irgendwie zur Verfügung steht oder gestellt wird. Falls das nicht mehr möglich sein solle, müsse selbst Wohnraum geschaffen werden, so Brechtel.

Brechtel wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Unterbringung eine Pflichtaufgabe für die Kommunen sei.
Der Kreis weist Asylsuchende den Verbandsgemeinden und Städten zu, diese verteilen dann die Asylbegehrenden weiter in die Ortsgemeinden. Der Kreis finanziere die Ausgaben und Kosten für die Unterbringung zu 100 Prozent.

Es könne nicht sein, dass eine Ortsgemeinde sage, man wolle nicht, so Brechtel.

Flüchtlingsgipfel Germersheim Landrat Dr. Fritz Brechtel

Menschen aus anerkannten Drittländern müssten nun schnellstmöglich abgeschoben werden, sagte Brechtel, da man den Platz für Flüchtende mit besonderem Schutzstatus brauche. Man setze dabei auf freiwillige Ausreise: „Eine Zwangsabschiebung ist ein sehr unangenehmer Vorgang.“

Wenn es nicht anders ginge, müsse diese Maßnahme trotzdem durchgeführt werden. 160 Menschen seien dieses Jahr schon abgeschoben worden.

Viele allerdings auch nicht, wie ein Vertreter der Ausländerbehörde auf Nachfrage zugab. Bei Familien gäbe es manchmal „das Problem, dass das BAMF (Bundesamt für Migration) Ausweise eingezogen hat. Manchmal werden die Dokument nur verzögert zur Verfügung gestellt.“ Das könne eine Ausreise verschieben.

In den letzten Wochen seien fast nur noch syrische Flüchtlinge angekommen, berichtete Landrat Brechtel weiter, davon 60 Prozent Familien: „Also nicht nur junge Männer, wie so oft behauptet.“

Herkunftsländer Flüchtlinge 10 - 2015

Die Prognose wurde von der Aufsicht-und Dienstdirektion (ADD) weiter erhöht, bis Jahresende rechnet man im Kreis mit 1400 bis 1500 Flüchtlingen. Damit kämen auf 100 Einwohner etwa ein Asylsuchender, sagte Brechtel.

Der Landrat mahnte in diesem Zusammenhang die europäische Verantwortung an, lobte aber Kanzlerin Merkel, die aus seiner Sicht einen guten Job mache und pausenlos unterwegs sei, um Lösungen zu finden.

Zahlen verdoppen sich voraussichtlich

Bis Jahresmitte 2016 wird im Kreis mit 2500 Flüchtlingen gerechnet – das bedeutet, in jeder Kommune wird sich die Zahl der Asylsuchenden verdoppeln.
„Das ist eine riesen Herausforderung, so Brechtel. „Aber machbar.“ Deshalb sei ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten umso wichtiger, es solle möglichst keine ineffektiven Doppelstrukturen mehr geben. Im Kreis werde das Personal nochmals verstärkt.

Chancen sieht Brechtel sogar dann, wenn Wohnraum geschaffen werden muss. Dabei solle eine jede Gemeinde bedenken, welche Nutzungsmöglichkeiten eine Containerunterkunft (hält lediglich 10 bis 15 Jahre) oder eine Unterkunft in Holz- oder Betonbauweise in der Zukunft möglich wären.

Untergebrachte Asylbewerber werden übrigens von den Verbandsgemeinden betreut, teils mit Sozialarbeitern. In den Unterkünften sollen Hausmeister oder sogenannte Objektmanager nach dem Rechten sehen.

Verwirrung: Wer darf welche Kurse machen?

Viele ehrenamtliche Helfer haben im Dschungel der Angebote und dazugehöriger Paragrafen den Überblick verloren. Wer darf beispielsweise welchen Sprachkurs belegen – wer einen Integrationskurs?

Katarzyna Potepa von der Profes GmbH stellte diverse Kursmodelle vor. Die Zielgruppe der Profes sind allerdings in der Hauptsache Geflüchtete, die schon eine Aufenthaltsgenehmigung, eine sogenannte Gestattung, haben.

Wer nur geduldet ist, kann an einem Kurs von Ehrenamtlichen teilnehmen. Die Ehrenamtlerkurse seien aber als Einstiegskurse dennoch sinnvoll, so Potepa.

Integrationskurse sind nur geöffnet für Asylbewerber aus den Ländern mit dem höchsten Schutzstatus: Syrien, Iran Irak, Eritrea.

Kreisbeigeordneter Dietmar Seefeldt informierte, dass die Kreisvolkshochschule ebenfalls Kurse mit teils ausgebildeten Sprachlehrern anbietet – und die sind für alle offen.  Insgesamt aber ist Vieles noch im Unklaren.

Zentrale Webseite gefordert

Eine Auflistung wäre gut, sagt eine Teilnehmerin. Annette Knauth von „Kandel aktiv“ merkte an, dass für die vielen offenen Fragen eine zentrale Info-Webseite des Kreises von Vorteil wäre: „Eine einfaches System in einer Excel-Tabelle würde allen unheimlich helfen.“

Laura Valencia von der Leitstelle für Integration der Kreisverwaltung erklärte, eine Datenbank sei in Arbeit. Dort sollen alle Themen gesammelt, zu Informationen gebündelt werden und später auf einer zentrale Webseite stehen.

Man sei dabei, die Ehrenamtlichen zu stärken klare Strukturen anzubieten, sagte auch Landrat Brechtel. Der Kreistag habe ein ganzes Paket beschlossen, das der ADD zur Genehmigung vorliege. Dazu gehöre auch ein Internetauftritt in verständlicher Form.

An wen wenden, wenn es Probleme gibt?

Eine weitere Teilnehmerin beklagte Probleme in einer Asylbewerberunterkunft in Hagenbach, wo etwa 30 Personen untergebracht sind.

Eine Personengruppe neige zu Gewalt, es gebe nächtliche Gelage mit lauter Musik und extremer Lärmbelästigung. Da auch alleinstehende Frauen und Familien mit kleinen Kindern in der Unterkunft lebten, habe man die Betreuer in mündlicher und schriftlicher Form darauf aufmerksam gemacht, sämtliche staatlichen Stellen angeschrieben – es sei jedoch nichts passiert.

Sabine Heyn, Leiterin des Kreisjugendamts, versicherte, ein Anruf genüge – besonders, wenn Kinder im Spiel seien. Man würde sich unverzüglich um solche Fälle kümmern.

Ein anwesender Hagenbacher Vertreter räumte ein, dass die Probleme in der Unterkunft bekannt seien. Man sei dabei, Maßnahmen zu ergreifen und gegenzusteuern: „Es ist eben eine große Unterkunft.“

Im Lauf des Abends stellten Leiter und Mitglieder verschiedener Organisationen ihre Projekte für die Flüchtlinge vor, unter anderem  Caritas, CJD und der Internationale Bund. Informationen sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden.

Polizei hilft mit

Der Sicherheitsberater der Polizei Germersheim, Jochen Steuerwald, sagte ebenfalls Danke an die vielen Ehrenamtlichen. Wer Vorschläge für weitere Initiativen habe, könne sich gerne an ihn wenden.

Jochen Steuerwald

Steuerwald selbst betreibt das Projekt Verkehrssicherheit für Flüchtlinge. Das beinhaltet auch Fahrradunterricht („da gibt’s oft noch Schlangenlinien“).

Zudem bastelt an einem verständlich bebilderten Vortrag, zum Beispiel über Verkehrsschilder und Verhalten im Straßenverkehr, damit die Geflüchteten lernen, „dass man nicht auf der Autobahn spazieren geht.“ (cli)

Information: Koordienierungstelle: www.aktiv-fuer-fluechtlinge-rlp.de (wird fortlaufend aktualisisert)

Einzelfragen von Ehrenamtlichen können an die E-Mail-Adresse ehrenamt@asyl-rlp.org gesendet werden.

 

Asylbewerberstatistik

Herkunftsländer 4. Quartal 2015

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4 Kommentare auf "Flüchtlingsgipfel in Germersheim: „Riesige Herausforderung – aber machbar“"

  1. Freiheitsdenker sagt:

    Wurde mal besprochen WER dies alles bezahlen soll? Woher wird das Geld fließen? Es gab doch schon vor der massiven illegalen Einwanderungswelle kein Geld für Schulen, Arme, Alte, Familien, Alleinerziehende usw.. Ich wundere mich, woher nun all das Geld fließen soll. Ist das Volk gefragt worden, ob sie für all die Illegalen zahlen wollen? Mit welchem Recht handeln hier die Volksvertreter? Auf welcher gesetzlichen Grundlage? Das wird alles nicht gut enden! Soviel steht mal fest!

    • Klaus Weber sagt:

      Lieber Freiheitsdenker,
      ein Illegaler ist jemand der sich nicht hat registrieren lassen und somit keinerlei Anspruch auf irgendeine Unterstützung hat.
      Falls Sie jedoch die registrierten Flüchtlinge meinen greift hier die deutsche Asyl- oder Sozialgesetzgebung. Ohne Gesetzesregelung werden in D keine Hilfen gegeben.
      Mit Ihrer Kritik am Sparkurs, Hartz IV und der damit entstandenen sozialen Kälte in D haben Sie sicher recht.
      Aber beide Themen in einen Topf zu werfen ist nun einmal Unsinn weil sie nichts miteinander zu tun haben.
      Am Ende ist es doch nur eine große Neiddebatte.

      Schönen Sonntag

      • Willibald Krötzmann sagt:

        sagt:
        13. Dezember 2015 um 20:51

        Lieber Klaus Weber,
        ein Illegaler kam illegal nach Deutschland, hier lässt er sich natürlich registrieren und hat somit selbstverständlich Anspruch auf mannigfaltige Unterstützung.
        Und dafür ist plötzlich Geld da.

        Darum geht es.

  2. Freiheitsdenker sagt:

    Leider muss ich Ihnen widersprechen. Lesen Sie bitte genau das Grundgesetz durch. Das Asylgesetz Artikel 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – UND nun kommt es Artikel 16a (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist (…). Artikel 16a (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten NICHT entgegen (…)

    Alle an den deutschen Landesgrenzen ankommenden Asylbewerber müssen somit ohne weitere Prüfung sofort abgewiesen werden! Das steht im Paragraph 18 Absatz 2 Asylgesetz, und diese Regelung folgt wie bereits oben erwähnt in Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz – wenn diese Asylbewerber aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Drittstaat einreisen wollen. Damit steht allen Flüchtlingen, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, kein Asylrecht zu, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1996 klargestellt hat.

    Keiner der Flüchtlinge reist legal nach Deutschland ein, und keiner hält sich legal in Deutschland auf!

    Die Bundeskanzerlin hat das Grundgesetz missachtet. Sie steht NICHT über dem RECHT! Aber auch der Bundestag hätte ihre Maßnahme nicht rechtfertigen können! Nicht einmal ein verfassungsänderndes Gesetz, das mit Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müsste, könnte die Rechtslage ändern. Der SCHUTZ der Grenzen des Staates ist ein unabänderliches Prinzip der Souveränität, das nicht zur DISPOSITION der Politik steht!
    Der wesentliche Zweck eines Staates ist die Sicherheit seiner Bürger, denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Souveränität aber ist die Freiheit der Bürger. Sicherheit ist die Wirklichkeit der Gesetzlichkeit, die Legalität. Sicherheit muss im Inneren und nach außen gewährleistet werden. Dafür gibt es die Polizei und die Bundeswehr. Sicherheit des gemeinsamen Lebens zu verwirklichen ist die Pflicht der Staatsorgane, nicht anderes – schon gar nicht, eine neue Welt zu schaffen, auch nicht eine neue Bevölkerung des Landes. Deutschland ist kein Einwanderungsland, sondern verfassungsgeschützt das Land der Deutschen. Das ergibt sich aus unabänderlichen Entscheidungen des Grundgesetzes in der Präambel, in Artikel 1 und Artikel 20.

    Die Bundeskanzlerin hatte kein Recht mit der Begründung eines Art humanitären Notstandes die Grenzen zu öffnen. Die Gesetze können nicht schlicht als „nicht funktionsfähig“ abgetan werden. Es besteht kein Ausnahmezustand, weil Flüchtlinge massenhaft in das Land kommen wollen. Den Zustrom abzuwehren, ist kein Problem. Das schaffen auch andere Länder, wie z.B. Ungarn zeigt. Zudem hat Merkel den Zustrom durch ihre Einladung an die Flüchtlinge auf der Ganzen Welt befeuert.
    Da es niemals wirksame Sicherung der EU Außengrenzen gab, muss Deutschland seine Verantwortung der eigenen Sicherheit und Ordnung nachkommen und folglich seine Grenzen schützen. Die Bundesregierung hat und lässt weiterhin massenhaft illegal und strafbar nach Paragraph 96 Aufenthaltsgesetz Flüchtlinge ins Land. Dagegen haben alle Deutsche, wenn das in der Absicht geschieht, „diese Ordnung“, also die Identität der Verfassung, zu beseitigen, das Recht zum Widerstand. Das Widerstandsrecht ist ein ewiges Recht der Menschen gegen die Obrigkeit, die das Recht missachtet. Es ist auch im Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz ausdrücklich geregelt. Das Widerstandsrecht ist ein Grundrecht, das vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden kann. Legale Protestformen sind Demonstrationen, ein Generalstreik (Arbeitsniederlegung), und die Verfassungsbeschwerde.